Abfallbehälter/– gebühren Abfallwirtschaft Osterode am Harz


Leistungsbeschreibung


Alle bewohnten, bebauten, gewerblich sowie anderweitig genutzten Grundstücke im Zuständigkeitsbereich der Abfallwirtschaft Osterode am Harz (Altkreis Osterode am Harz) müssen mit festen Restabfallbehältern und Komposttonnen ausgestattet sein. Das Behältervolumen richtet sich nach dem tatsächliche Aufkommen an überlassungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung sowie Bioabfällen, soll aber bei reinen Wohngrundstücken 7,5 l/Person und Woche nicht unterschreiten. Auf Antrag kann geringeres Behältervolumen vorgehalten werden, jedoch nie unter 5 l/Person und Woche.

Bei offensichtlicher Fehleinschätzung oder Missbrauch berät die Abfallwirtschaft Osterode am Harz und bestimmt das als ausreichend angesehene Behältervolumen.

Bestellungen, Abmeldungen oder Änderungen des Behälterbestandes können nur durch die Grundstückseigentümerin/den Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigte vorgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?


Welche/r Mitarbeiter/in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Herr Hiersig Abfallgebührenangelegenheiten, offene Forderungen, Satzungsrecht
Frau Lüdeke Samtgemeinde Hattorf am Harz, Nienstedt, Marke
Herr Eicke Bad Sachsa, Walkenried, Riefensbeek-Kamschlacken
Herr Ulm Osterode am Harz (Kernstadt), Lasfelde, Katzenstein, Dorste
Frau Murniek Herzberg am Harz, Freiheit, Lerbach
Frau Kutsche Bad Lauterberg im Harz, Förste, Schwiegershausen, Ührde, Düna
Herr Kaminski Bad Grund (Harz), Petershütte, Wieda, Zorge

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren richten sich nach dem bereitgestellten Behältervolumen und dem Leerungsintervall. Für die Aufstellung, die Abholung oder den Tausch eines Abfallbehälters wird zusätzlich eine Tauschgebühr erhoben. Die Inanspruchnahme eines Behälterschlosses ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung für die Abfallwirtschaft Osterode am Harz festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Abfallwirtschaft Osterode am Harz sind alle Änderungen wie z. B. Personenzahl, Nutzungsänderung, Eigentümerwechsel schriftlich binnen 4 Wochen mitzuteilen.