Abwasser (Genehmigung zur Einleitung von Abwasser)


Leistungsbeschreibung


Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Genehmigungspflicht. Die zuständige Stelle erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

Spezielle Hinweise

Als Abwasser bezeichnet man

  • Schmutzwasser, das ist durch menschliche Eingriffe verändertes Wasser wird,
  • Niederschlagswasser, das von befestigten Flächen abfließt und gesammelt wird.

Unter Abwasserbeseitigung versteht man das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser.
Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Die Städte und Gemeinden haben das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen.
Bestehen Probleme mit Ihrem Anschluss an den öffentlichen Schmutz- oder Regenwasserkanal wenden Sie sich bitte direkt an ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte (Wasserverbände oder andere).

Sofern Sie

  • Abwasser (auch Niederschlagswasser) in ein Gewässer oder
  • Abwasser mit gefährlichen Stoffen aus dem gewerblichen Bereich in öffentliche Abwasseranlagen

einleiten wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung des Landkreises Göttingen als Untere Wasserbehörde.
Die Gemeinde kann durch eine Satzung für bestimmte Teile des Gebietes vorschreiben, dass das häusliche Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen ist. Diese Satzung legt fest, welchen Gewässern das Abwasser zuzuführen ist. Der Landkreis Göttingen als Untere Wasserbehörde berät die Grundstückseigentümer über technische Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung.
Für die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer oder das Grundwasser ist eine wasserbehördliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde (Landkreis Göttingen) zu beantragen.

Ob und in welchem Umfang für die Einleitung Ihres Abwassers eine Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung beantragt werden muss, kann bei den oben genannten Ansprechpartner/innen erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

In der Regel genügt ein formloser Antrag.

Siehe bitte auch "Antrag Abwassereinleitung". 

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Einleitungsmenge.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kontakt

  • Team Wasserrecht

Kontaktpersonen


  • Frau Kämpfer
  • Frau Jenssen
  • Herr Kaudel