Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis


Leistungsbeschreibung


Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Spezielle Hinweise

Üblicherweise wird das von Dächern und befestigten Flächen ablaufende Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation eingeleitet oder versickert im Boden. Alternativ dazu kann es unter bestimmten Voraussetzungen direkt in ein Gewässer eingeleitet oder versickert werden. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
 
Je nach Herkunft und Menge des Niederschlagswassers können dabei weitergehende Anforderungen an die Einleitung, wie Rückhaltung oder Regenwasserklärung, erforderlich sein. Ob eine Erlaubnis erforderlich ist und welche Antragsunterlagen benötigt werden, können Sie bei den oben genannten Ansprechpartnern/innen erfragen.
 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Einleitungsmenge.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Kontakt

  • Team Wasserrecht

Kontaktpersonen


  • Frau Kämpfer
  • Frau Jenssen
  • Herr Kaudel