Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen: I-Kiga


Leistungsbeschreibung


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung

 Das Land gewährt Zuwendungen für Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Richtlinie IKiGa).

Mit Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 22.02.2021 ist die o.g. Richtlinie mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getreten.

Zu den förderfähigen Investitionen zählen Neubau-, Ausbau-, Umbau, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze sowie zum Erhalt von Betreuungsplätzen, die ohne entsprechende Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden. 

Innerhalb der Ausstattungsinvestitionen sind insbesondere Maßnahmen zur Bewegungsförderung, Gesundheitsversorgung, Umsetzung von Inklusion, Familienorientierung sowie Digitalisierung förderfähig. Im Rahmen der Umsetzung von Hygienekonzepten kann auch der Erwerb sowie die Anmietung von Luftreinigungsgeräten gefördert werden. Eine Anmietung ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass diese für die notwendige Dauer der Nutzung wirtschaftlicher ist als der Kauf des Gerätes.

Die Zuwendung wird in Höhe von maximal 90 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Investitionsvorhaben, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2022 begonnen werden und bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sind, gewährt.

An wen muss ich mich wenden?


Bei fachlichen Fragen zu den Inhalten der Richtlinie kontaktieren Sie bitte Herrn Trunk.

Für Fragen zur finanziellen Abwicklung der Fördermittel wenden Sie sich bitte an Frau Pietsch.

Kontakt

  • Fachdienst Frühe Hilfe und Prävention

Kontaktpersonen


  • Fachdienstleitung Herr Trunk