Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen: Richtlinie Qualität in Kindertagesstätten


Leistungsbeschreibung


Das Land gewährt auf Grundlage des am 14.12.2018 verabschiedeten „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften nach Maßgabe der Richtlinie Qualität in Kitas.

Mit der Richtlinie Qualität in Kitas werden die Fördergegenstände der derzeit (noch) geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) und der Richtlinie Ausbildungsförderung Kindertagesbetreuung weiterentwickelt.

Gegenstand der Förderung sind

  • die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften in Kindertagesstätten zur Unterstützung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt (Zusatzkräfte Betreuung),
  • die Beschäftigung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten zur Unterstützung und Entlastung der Einrichtungsleitungen (Zusatzkräfte Leitung),
  • die Beschäftigung von Personen, die in Teilzeit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss als Regelkraft in Kindertagesstätten erwerben (Zusatzkräfte Ausbildung),
  • Ausbildungszuschüsse von Anstellungsträgern an Auszubildende in Teilzeitbeschäftigung,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Einrichtungsleitungen und
  • Einführungskurse für nicht einschlägig qualifizierte Zusatzkräfte in der Betreuung.

An wen muss ich mich wenden?


Bei fachlichen Fragen zu den Inhalten der Richtlinie kontaktieren Sie bitte Herrn Trunk.

Für Fragen zur finanziellen Abwicklung der Fördermittel wenden Sie sich bitte an Frau Burghardt.

Rechtsgrundlage


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (RL Qualität in Kitas) 

Kontakt

  • Fachdienst Frühe Hilfe und Prävention

Kontaktpersonen


  • Fachdienstleitung Herr Trunk
  • Frau Burghardt