Unterhaltsvorschuss
Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO
- Geltende Datenschutzbestimmungen aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Da- tenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Änderung des Zehnten Buches Sozialge- setzbuch (SGB X) -
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang und im Ein- klang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrund- verordnung der Europäischen Union (DSGVO), des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kin- dern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (UhVor- schG) und des Sozialgesetzbuches.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des UhVorschG ist für die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreis Göttingen vertreten durch den Landrat, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, Telefon: 0551 525-0.
2. Datenschutzbeauftragte/r
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der Postanschrift: Sandra Bringmann, Landkreis Göttingen, Bürgerstraße 62, 37083 Göttingen, Telefon: 0551 525-3090, Fax: 0551 525-63090, E-Mail: datenschutz@landkreisgoettingen.de.
3. Verarbeitungszwecke
Die Unterhaltsvorschussstelle verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UhVorschG. Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleis- tungsträger oder Rückforderungen von Unterhaltsvorschuss verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.
Beispiele für Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss
- Antragsteller(in): Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltsstatus, Vaterschaftsklärung), Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt), anderer Sozialleistungsbezug, Rückforderung bei
Überzahlung von Unterhaltsvorschuss
- Anderer Elternteil: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung)
- Berechtigtes Kind: Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnender Ein- künfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung)
4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch (die Unterhaltsvorschussstelle stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c),
Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2f DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UhVorschG.
Bei weiteren Fragen zu Rechtsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschussstelle.
5. Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innen
Die unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabener- ledigung der Unterhaltsvorschussstelle an folgende Dritte übermittelt werden:
Andere Sozialleistungsträger (z. B. DRV, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Ar- beit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministe- rium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für
Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministeri- um, ggf. Landesjugendamt, ggf. Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Auftragsverarbeiter (z. B. Scan- dienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z. B.
Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter.
6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UhVorschG besteht eine Speicher- frist von der Antragstellung bis zur Beendigung des Verfahrens zur Durchführung des UhVorschG. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr er- folgt, ein ggf. erforderliches Rückforderungsverfahren und die Rückgriffsbearbeitung beim Eltern- teil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung /Verwirkung). Inner- halb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Folgende Datenkategorien werden von der Unterhaltsvorschussstelle verarbeitet:
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind: Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile,
Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Ren- ten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
b) Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff sowie ggf. zur Rückforderung
Das sind: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Anga- ben zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, von Ihrer Unterhaltsvorschussstelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Da- ten verlangen.
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Vorausset- zungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbin- dung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlan- gen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Unterhaltsvorschussstelle die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechts- ansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchti- gen würde.
9. Datenerhebung bei anderen Stellen
Die Unterhaltsvorschussstelle kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UhVorschG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozi- algesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UhVorschG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Per- sonen erheben. Dies können sein: Andere Sozialleistungsträger (z. B. DRV, Krankenversicherung,
Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale
Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Ver- sicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezo- gene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
10. Beschwerde
Im Hinblick auf mögliche Verletzungen Ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch die Verar- beitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, Lan- desbeauftragte/Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 120-4500, Fax: 0511 120-4599, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de Beschwerde einlegen.