BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Aufbruchgenehmigung (KSM)


Leistungsbeschreibung

Gestattungen für Aufbrüche an oder in Kreisstraßen

1) Antragsstellung von Extern (Versorgungsunternehmen, etc.)

2) Prüfung der Zuständigkeit (ggf. vor Ort)

3) Prüfung der Vollständigkeit

4) Erstellung der Aufbruchgestattung mit Auflagen

5) Erstellung Kostenbescheid

6) Überwachung der Durchführung

7) Abnahme nach Fertigstellungsmeldung

8) Kontrolle während der Gewährleistung (2 bis 5 Jahre)

9) Ggf. Aufforderung zur Nachbesserung und Überwachung der Arbeiten

Schriftlicher Antrag mit Angabe über das Vorhaben einschließlich Planunterlagen.

223,00 € pauschal

keine

Gestattungsverträge mit Versorgern, Telekommunikationsgesetz