Aufbruchgenehmigung (KSM)
Aufbruchgenehmigung (KSM)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gestattungen für Aufbrüche an oder in Kreisstraßen
Verfahrensablauf
1) Antragsstellung von Extern (Versorgungsunternehmen, etc.)
2) Prüfung der Zuständigkeit (ggf. vor Ort)
3) Prüfung der Vollständigkeit
4) Erstellung der Aufbruchgestattung mit Auflagen
5) Erstellung Kostenbescheid
6) Überwachung der Durchführung
7) Abnahme nach Fertigstellungsmeldung
8) Kontrolle während der Gewährleistung (2 bis 5 Jahre)
9) Ggf. Aufforderung zur Nachbesserung und Überwachung der Arbeiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftlicher Antrag mit Angabe über das Vorhaben einschließlich Planunterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
223,00 € pauschal
Rechtsgrundlage
Gestattungsverträge mit Versorgern, Telekommunikationsgesetz