Aufbruchgenehmigung (KSM)


Leistungsbeschreibung


Gestattungen für Aufbrüche an oder in Kreisstraßen

Verfahrensablauf


1) Antragsstellung von Extern (Versorgungsunternehmen, etc.)

2) Prüfung der Zuständigkeit (ggf. vor Ort)

3) Prüfung der Vollständigkeit

4) Erstellung der Aufbruchgestattung mit Auflagen

5) Erstellung Kostenbescheid

6) Überwachung der Durchführung

7) Abnahme nach Fertigstellungsmeldung

8) Kontrolle während der Gewährleistung (2 bis 5 Jahre)

9) Ggf. Aufforderung zur Nachbesserung und Überwachung der Arbeiten

Welche Unterlagen werden benötigt?


Schriftlicher Antrag mit Angabe über das Vorhaben einschließlich Planunterlagen.

Welche Gebühren fallen an?


223,00 € pauschal

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Rechtsgrundlage


Gestattungsverträge mit Versorgern, Telekommunikationsgesetz

Kontakt


  • Fachdienst Kreisstraßen und Radverkehr
  • Team Kreisstraßenmeisterei Göttingen
  • Team Kreisstraßenmeisterei Osterode am Harz

Kontaktpersonen


  • Teamleitung Herr Gottschling
  • Teamleitung Herr Marks
  • Herr Honroth