Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Zuständig für die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Göttingen:
Seit 01.09.2021:
Firma Rendac Icker GmbH & Co.KG (ab 01.09.2021)
Engterstraße 101,
49191 Belm
Schlachthofkunden:
Tielko Schawe
Tielko.Schawe@darlingii.com
Tel.: 05468 779 927
Falltierkunden und Sonstiges:
Patrick Minning
patrick.minning@darlingii.com
Tel.: 05468 779 626
Unter den angegebenen Telefonnummern sind die angefallenen Materialien unverzüglich zur Abholung anzumelden.
Hinweis: Für die Abholung der Tierkörper durch die Firma Rendac Icker GmbH & Co.KG halten Sie bitte ihre Tierseuchenkassennummer bereit.
Für die Beseitigung toter Heimtiere informieren Sie sich bitte beim:
Tierärztlichen Institut der Universität Göttingen
Burckhardtweg 2, 37077 Göttingen
Tel. 0551 3933387
oder bei Ihrem Haustierarzt, Ihrer Haustierärztin.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung