Kfz - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren
Kfz - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ab dem 01. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
Die Nutzungsbedingungen finden Sie unter "Dokumente".
Voraussetzungen
- das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
- Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
- Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
- Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
- den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät
Welche Unterlagen werden benötigt?
- "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronischen Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät
- Stempelplakette mit verdeckten Sicherheitscode
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Online-Außerbetriebssetzung fallen Gebühren in Höhe von 6,20 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Dokumente
Links & Onlinedienste
Zum OnlineverfahrenVerwandte Dienstleistungen
Kfz - iKfz-Online Zulassung / Wiederzulassung / Umschreibung / Außerbetriebsetzung
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