Waffenbesitzkarte: Erteilung
Waffenbesitzkarte: Erteilung
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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.
Zuständige Stelle
Der Landkreis Göttingen ist zuständig für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen für die Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen haben.
Ab dem 01.01.2024 wechselt die Zuständigkeit für die Städte Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz zur unteren Waffenbehörde des Landkreises Göttingen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Links & Onlinedienste
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Onlinedienst Grüne WBK - Einzelpersonen
- Onlinedienst Gelbe WBK
- Onlinedienst Rote WBK
- Onlinedienst Eintragung in WBK
- Onlinedienst Austragung aus WBK
- Onlinedienst WBK für Schießsportvereine/ jagdliche Vereinigungen
- Onlinedienst Grüne WBK - Erbfall
- Onlinedienst WBK- Voreintragung