Leistungsbeschreibung


Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Spezielle Hinweise

Zum Erwerb und Besitz von Waffen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Sie berechtigt, bestimmte Waffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene(n) Waffe(n) auszuüben.
 
Der Waffenerwerb durch Sportschützen und allgemein der Erwerb von Kurzwaffen bedarf der vorherigen Erlaubnis.
 
Inhaber eines gültigen Jagdscheines können Langwaffen ohne vorherige Erlaubnis erwerben. Der Erwerb und das Überlassen von Schusswaffen ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
 
Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen ohne Erlaubnis ist strafbar.
 
Ordnungswidrig handelt, wer den erlaubten Erwerb und die erlaubte Überlassung von Schusswaffen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen von 2 Wochen bei der zuständigen Behörde anzeigt.
 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.

Zuständige Stelle


Spezielle Hinweise

Der Landkreis Göttingen ist zuständig für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen für die Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Göttingen haben (Ausnahme: Hauptwohnsitz im Gebiet der Städte Göttingen, Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz; hier ist die jeweilige Stadtverwaltung die zuständige Waffenbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Grundsätzlich: Antrag, Personalausweis/Reisepass
Jäger: Gültiger Jagdschein
Erben: Erbnachweis, Kopie Sterbeurkunde
Sammler: Sachkundenachweis, Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes
Sportschützen: Sachkundenachweis - Bedürfnisnachweis des Schießsportverbandes oder Teilverbandes - ab 3. Kurzwaffe Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes - dem der Schießsportverein angehört.
 

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011

Kontaktpersonen

  • Frau Lehn
  • Herr Lissowski
  • Herr Ludolph
  • Frau Napieralla
  • Herr Rambow
  • Herr Seifert