Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelüberwachung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.
Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch.
Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Hinweis : Zur Bearbeitung der Beschwerde bitten wir Sie, uns die Anzeige zeitnah zuzustellen und nach Rücksprache Kaufbelege, beanstandete Produkte, Arztbescheinigungen oder andere Nachweise vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise, der Region Hannover, der kreisfreien Städte und des Zweckverbandes Veterinäramt JadeWeser.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verwenden Sie bitte das Formular "Protokoll Verbraucherbeschwerde" vom Landkreis Göttingen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Dokumente
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Protokoll Verbraucherbeschwerde allgem. Lebensmittelüberwachung MFB-05-025-GÖ
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Ausnahmegenehmigung VO(EG) Hackfleisch, Fleischzubereitung MFB-05-283-GÖ
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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. Art.4 VK(EG) Schlachtkörper MFB-05-284-00
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Meldeformular für Lebensmittel-Unternehmer nach Art.6 VO MFB-05-423-GÖ
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Meldeformular Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabak u.a. MFB-05-2538-GÖ