Unterhaltungsmaßnahmen und Schäden an Kreisstraßen und Brücken
Unterhaltungsmaßnahmen und Schäden an Kreisstraßen und Brücken
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Für Ihre Sicherheit unterhalten und warten wir unsere Kreisstraßen und Radwege, in dem wir
- Fahrbahndecken, Gräben, Bankette, Gossen und Brücken instand setzen
- Böschungen und Seitenflächen mähen und Grün- und Baumpflegearbeiten vornehmen
- Fahrbahn-, Pflaster-, Radwege- und Brückenkappenflächen sowie Durchlässe und Leitpfosten reinigen
- Leitpfosten richten oder auswechseln, Ortsdurchfahrt-Steine richten, Verkehrszeichen und Schilder anbringen
- Arbeits- und Gefahrenstellen im Straßenraum absichern
Einen Mangel oder Schaden an einem Radweg können Sie hier melden.
Schäden im Stadtgebiet Göttingen melden Sie bitte über den Mängelmelder der Stadt Göttingen .
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.
Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Die Meldung des Unfallschadens ist kostenlos.
Der Unfallverursacher trägt jedoch die Kosten für die Beseitigung des Unfallschadens. Hinzu kommen noch eventuelle Buß- oder Verwarnungsgelder laut Straßenverkehrsordnung (StVO).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
die AG Kommunenredaktion