Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung ist eine Hilfe.
Die Menschen sollen Essen und Trinken haben.
Und Kleidung und Sachen für zu Hause.
Und sie sollen Geld für andere Sachen haben.
Zum Beispiel:
- für Dinge im Alltag
- für Medikamente
- für die Wohnung
Die Wohnung muss angemessen sein.
Das heißt:
Die Wohnung muss gut sein.
Die Wohnung muss warm sein.
Dafür gibt es Geld von der Grund-Sicherung.
Es gibt einen festen Betrag.
Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Manchmal gibt es Mehr-Bedarf.
Das heißt:
Man braucht mehr Geld als andere Menschen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie eine Behinderung haben.
- Wenn Sie ein Kind haben und zu Hause bleiben.
Das Merkzeichen “ G ”
Sie müssen das Merkzeichen “ G ” haben.
Das Merkzeichen “ G ” bekommen Sie:
- Wenn Sie älter als 25 Jahre sind.
- Wenn Sie eine Erwerbs-Minderung haben.
- Wenn Sie schwanger sind.
- Wenn Sie alleinerziehende Eltern sind.
- Wenn Sie für Ihre Ernährung zu viel Geld ausgeben müssen,
weil Sie krank sind.
- Wenn Sie warmes Wasser haben wollen.
- wenn Sie ein Mittag-Essen in einer Einrichtung haben wollen..
-Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe zur Schul-Bildung.
Oder sie bekommen Hilfe für eine Ausbildung an einer Universität oder Fach-Hochschule.
Das steht in dem Gesetz.
Wenn Sie Geld für eine Kranken-Versicherung bezahlen müssen.
Und Geld für eine Pflege-Versicherung.
Dann bekommen Sie Hilfe.
Sie bekommen Geld.
Das Geld ist genug für Essen und Trinken.
Und für Kleidung und Duschen.
Das Geld ist jedes Jahr anders.
Für das Jahr 2022 sind die Regelbedarfe so:
Sie allein leben.
Oder Sie sind alleinerziehend.
Oder Ihr Partner ist minderjährig.
Dann bekommen Sie 449 Euro.
Wenn Ihr Partner volljährig ist.
Dann bekommt Sie 404 Euro.
Sie sind unter 25 Jahre alt
Und Sie wollen bei den Eltern ausziehen?
Dann bekommen Sie 360 Euro.
Sie haben Kinder zwischen 14 und 17 Jahren?
Dann bekommen Sie 376 Euro.
Sie haben Kinder zwischen 6 und 13 Jahren?
Dann bekommen Sie 311 Euro.
Sie haben Kinder zwischen 0 und 5 Jahren?
Dann bekommen Sie 285 Euro.
Mehrbedarfe
Sie brauchen mehr Geld?
Dann können Sie vielleicht Geld bekommen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie ein Baby bekommen.
- Wenn Sie alleine sind.
- Wenn Sie eine Behinderung haben.
- Wenn Sie eine besondere Ernährung brauchen.
Sie können noch mehr Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
-Sie bekommen Geld für Ihre Wohnung.
Und für die Heizung in Ihrer Wohnung.
Das Geld ist nur für bestimmte Sachen.
Die Sachen müssen sehr teuer sein.
Wo Sie wohnen ist auch wichtig.
Die Regierung sagt:
So viel Geld darf es sein.
Bis zum 31. Dezember 2022 bekommen Sie auch Geld für die Heizung und die Wohnung,
wenn Sie eine neue Leistung beantragen.
Sonderfall
Sie sind unter 25 Jahre alt.
Und Sie sind nicht verheiratet.
Und Sie wollen bei Ihren Eltern ausziehen.
Dann müssen Sie eine besondere Leistung vom Job-Center bekommen.
Sie müssen einen Antrag machen.
Den Antrag nennt man: Zusicherung.
Sie müssen den Antrag beim Job-Center machen.
Sie können die Zusicherung bekommen, wenn:
- Sie wollen bei Ihren Eltern ausziehen, weil es schwerwiegende Gründe gibt.
Zum Beispiel: weil Sie nicht mit Ihren Eltern zusammenleben möchten.
- Sie eine neue Arbeit finden wollen.
- Es gibt noch andere wichtige Gründe für den Umzug.
- Sie wollen umziehen?
Dann müssen Sie das Job-Center fragen.
Das Job-Center sagt:
Nein, Sie dürfen nicht umziehen.
Dann zahlt das Job-Center nicht für die Miete und Heizung.
Und es zahlt auch nicht für die Sachen in Ihrer Wohnung.
Sie müssen alles selbst bezahlen.
Wenn Sie das Job-Center fragen
Ob Sie umziehen dürfen
Weil Sie haben eine Arbeit gefunden?
Oder Sie müssen wegen einer Arbeit umziehen?
Dann können Sie umziehen.
Und das Job-Center zahlt Ihnen die Umzugs-Kosten.
Und es gibt Ihnen vielleicht auch Geld für die Mietkaution.
- Sie brauchen Geld?
Sie haben einen Notfall?
Sie können einen Antrag machen.
Dann bekommen Sie Geld.
Sie müssen dafür einen Antrag machen.
Das Geld ist nur für bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:
- Für Essen
- Für Ihr Auto
Vielleicht haben Sie etwas verloren.
Oder etwas ist kaputt gegangen.
Dann müssen Sie das Geld für einen neuen Gegenstand selbst bezahlen.
Das Geld aus dem Regel-Satz ist nur für wichtige Sachen.
Sie können auch einmalig Geld beantragen.
Sie bekommen das Geld für bestimmte Sachen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie eine neue Wohnung haben und Sachen für die Wohnung brauchen.
- Wenn Sie ein Kind bekommen und Sachen für das Kind brauchen
-Sie bekommen Geld für Ihre Kranken-Versicherung.
Und für Ihre Pflege-Versicherung.
Sie bekommen auch Geld für:
- Bildung.
Zum Beispiel:
- Ausflüge mit der Schule.
- Essen in der Schule.
- Sachen für die Schule.
- Sie brauchen einen Antrag für Nachhilfe?
Sie müssen den Antrag machen.
Sie können den Antrag bis zum 31. Dezember 2023 machen.
-Wie viel Geld haben Sie im Monat?
Das müssen Sie sagen.
Und wie viel haben Sie noch?
Das müssen Sie auch sagen.
Sie bekommen Arbeitslosen-Geld 2.
Dann müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen angeben.
Und die Personen in Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft müssen auch ihr Einkommen und Vermögen angeben.
Was gehört zu Ihrem Einkommen?
Sie bekommen Geld von einer Arbeit wo sie angestellt sind.
Oder Sie machen selbst etwas und bekommen Geld dafür.
Zum Beispiel: Selbständig.
Dann heißt das: Sie sind selbstständig.
Das sind die Geld-Arten:
- Eine Arbeit bekommen und dafür Geld bekommen.
Zum Beispiel: Sie arbeiten und bekommen dafür Lohn.
Das heißt: Sie bekommen Lohn.
Das ist auch für Selbständige.
- Eine Entgelt-Ersatz-Leistung bekommen.
Zum Beispiel: Arbeitslosen-Geld I.
- Eltern-Geld bekommen.
- Kranken-Geld bekommen.
- Kapital und Zins-Erträge bekommen.
Das sind zum Beispiel: Geld aus einer Bank oder aus einem Fond oder aus Aktien.
- Vermietung und Verpachtung machen und dafür Geld bekommen.
- Unterhalts-Leistungen bekommen.
Zum Beispiel: Kinder-Geld oder andere Leistungen für Kinder.
- Renten bekommen.
- Einmalige Sachen machen und dafür Geld bekommen.
Zum Beispiel: Sie machen etwas und kriegen dann viel Geld für das gleiche Projekt noch mal.
Zum Beispiel:
Sie bekommen Geld zurück von der Steuer.
Oder Sie bekommen ein Erbe.
Dann bekommen Sie das Geld für die Ausbildung.
Es gibt verschiedene Förderungen.
Zum Beispiel:
- Berufs-Ausbildungs-Beihilfe
- Ausbildungs-Geld
- BAföG
-Diese Sachen werden von dem Geld abgezogen
Zum Beispiel:
- Lohn-Steuer
- Einkommen-Steuer
Sie müssen auch Beiträge für die Sozial-Versicherung bezahlen.
Zum Beispiel:
- Kranken-Versicherung
- Pflege-Versicherung
- Renten-Versicherung
Sie können auch private Versicherungen haben.
Dafür müssen Sie auch Beiträge bezahlen.
Die private Versicherung kann zum Beispiel eine Haus-Rat-Versicherung sein.
Die private Versicherung kann auch eine Riesterrente sein.
Sie verdienen Geld mit dem Kaufen von Sachen.
Das Geld nennt man Erwerb-Ein-Kommen.
Von dem Erwerb-Sein-Kommen wird ein Teil abgezogen.
Wie viel abgezogen wird ist von Ihrem Bruttoeinkommen abhängig.
Sie müssen Ihr Geld für die Prüfung von Ihrem Arbeitslosen-Geld 2 zeigen.
Sie müssen einen Teil von Ihrem Geld abgeben.
Das ist ein Freibetrag.
Der Freibetrag ist eine bestimmte Menge.
Sie bekommen Hartz4.
Und Sie haben viel Geld.
Dann zählt das Geld nicht für 6 Monate.
Das heißt:
Sie bekommen Hartz4 für die ersten 6 Monate.
Dann zählt das Geld wieder.
Sie haben viel Geld?
Dann zählt das Geld auch nach den ersten 6 Monaten.
Was zählt als Vermögen?
Sie können das Vermögen benutzen.
Zum Beispiel:
- Essen kaufen
- etwas verkaufen
- etwas leihen
- etwas mieten
- etwas pachten
Dann können Sie das Geld für andere Sachen ausgeben.
Das Vermögen muss frei sein.
Das heißt:
Sie dürfen alles machen mit dem Vermögen.
Zum Beispiel:
Sie müssen etwas verpfänden.
Was gehört zu einem Vermögen?
Wenn Sie viel haben
Zum Beispiel:
- Bar-Geld
- Geld auf Spar-Konten
- Sparbriefe
- Wert-Papiere
- Kapital-Lebens-Versicherungen
- Haus und Grund-Stücke
- Eigentums-Wohnungen
- andere Sachen.
Von Ihrem Vermögen wird nichts abgezogen.
Sie haben einen Grund-Freibetrag.
Das heißt:
Sie dürfen eine bestimmte Summe Geld behalten.
Das Geld ist für Sie und Ihre Partnerin oder Ihren Partner.
Der Grund-Freibetrag ist für jedes Jahr, in dem Sie leben.
Für jedes Jahr sind es 150 Euro.
Sie sind jetzt 50 Jahre alt?
Dann rechnen Sie 50 mal EUR 150,00.
Dann haben Sie einen Grund-Freibetrag von EUR 7.500 Euro.
Sie können das Geld behalten.
Sie müssen nicht alles an die Renten-Versicherung zahlen.
Der Grund-Freibetrag ist nur EUR 150 für jedes Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist.
Die Kinder müssen in Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft leben.
Eine Bedarfs-Gemeinschaft ist:
- Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin -Sie und Ihre Kinder.
Die Kinder müssen noch nicht 18 Jahre alt sein.
Die Kinder müssen bei Ihnen wohnen.
Die Kinder müssen bei Ihnen leben können.
Das Geld können Sie für Sachen ausgeben, die Sie brauchen.
Zum Beispiel: Ein Auto oder eine Wohnung oder ein Computer oder ein Handy oder eine Brille oder eine neue Kleidung oder andere Sachen, die Sie brauchen.
Was Sie haben dürfen
Sie dürfen haben
- Ein Auto für jede erwerbstätige Person.
- Sachen für Ihre Ausbildung.
- Sachen für Ihren Beruf
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Kommen Sie dafür ins Amt.
Das Amt heißt:
Job-Center.
Voraussetzungen
Die antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen bedürftigen Personen zu, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und entweder
- die Altersgrenze (§ 41 SGB XII) erreicht haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert nach § 43 Abs. 2 SGB VI sind oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder anderer Leistungsträger das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
- Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
- Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
- Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall sind gegebenenfalls weitere Unterlagen einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Diese wirkt auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück.
Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.
Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Anträge / Formulare
Die Hilfen können Sie beim Arbeits-Amt bekommen.
Das müssen Sie beantragen.
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Kontakt
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Duderstadt
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Göttingen
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Hann. Münden
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Osterode am Harz
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Südharz