Erdaufschluss/ Bohrungen
Erdaufschluss/ Bohrungen
Leistungsbeschreibung
Geologische Untersuchungen müssen dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angemeldet werden. Das muss von der Person gemacht werden, die die Arbeiten ausführt oder beauftragt.
Eine geologische Untersuchung umfasst alle geologischen geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen sowie geotechnischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers. Diese können etwa mithilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung erfolgen. Ebenso fällt das Verfassen von Analysen und die Bewertungen von Fachdaten darunter, zum Beispiel in Form von Gutachten, Studien oder räumlichen Modellen des geologischen Untergrunds.
In der Anwendung gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Anzeige zu aktualisieren, ggf. zu löschen und die Ergebnisse der Untersuchung digital zu übermitteln.
Für Bohrungen gibt es neben dieser Anzeige auch die Verpflichtung, Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundesberggesetz mitzuteilen. Ebenso ist es in dem Fall nötig, ein wasserrechtliches bzw. bergrechtliches Verfahren zu beantragen. Diese Anzeigen und Anträge müssen Sie gesondert unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den für den Untersuchungsort bei den zuständigen Behörden einreichen.
Für die Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz können Sie ein im Onlinedienst „Anzeige geologischer Untersuchungen“ (AGU) generiertes PDF-Dokument nutzen. Dort tragen Sie alle Angaben ein, unterschreiben und versenden das Formular an die zuständige Behörde. Sofern die geologischen Untersuchungen Bohrungen mit einer Bohrstrecke >100 m sind, wird die Bergbehörde automatisiert informiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenden Sie sich entweder an eine fachkundig planende Person oder fragen Sie bei den aufgeführten Mitarbeitern nach.
Welche Gebühren fallen an?
Min. 50 € je nachdem wie Umfangreich und wie viele Bohrungen geplant sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Alle geologischen Untersuchungen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten über die Online-Anwendung angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.
Rechtsgrundlage
§ 8 Geologiedatengesetz (GeolDG) https://www.gesetze-im-internet.de/geoldg/__8.html
Abschnitt 1 - Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG) https://www.gesetze-im-internet.de/geoldg/BJNR138700020.html#BJNR138700020BJNG000400000
Rechtsbehelf
Widerspruch