Tierveranstaltung-Genehmigung
Tierveranstaltung-Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Soweit es sich dabei um überwachungspflichtige Veranstaltungen handelt, erfolgt ergänzend eine amtstierärztliche Überwachung vor Ort.
An wen muss ich mich wenden?
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
- für überregionale Veranstaltungen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Angaben:
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Rechtsgrundlage
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Links & Onlinedienste
Anzeige Geflügel-, Kaninchen-, Vogelausstellung Anzeige Hunde-/ Katzenausstellung
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