Katastrophenschutz


Leistungsbeschreibung


In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Spezielle Hinweise

Der Katastrophenschutz in Deutschland ist hinsichtlich der Gesetzgebung und des Verwaltungsvollzuges Ländersache. In Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport die oberste, das NLBK (Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) die obere und die Landkreise die untere Katastrophenschutzbehörde.

Die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörden ist das Treffen von erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Bekämpfung von Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen. Hierfür wird fortlaufend untersucht, welche Katastrophengefahren im hiesigen Zuständigkeitsbereich drohen und entsprechende Pläne entwickelt, diesen dann bestmöglich zu begegnen.

Katastrophenschutz ist in diesem Zusammenhang ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräfte und allen anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können und zentral geleitet werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kontakt

  • Fachdienst Ordnung, Gewerbe und Bevölkerungsschutz

Kontaktpersonen


  • Frau Krapp
  • Herr Mertin
  • Herr Reinhold
  • Herr Riechel