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Leistungsbeschreibung

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde vollzogen.

  • Bei der Einbürgerungsbehörde ist ein formeller Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Bitte laden Sie sich den jeweils hierfür erforderlichen Antrag nebst weiteren Unterlagen auf der Internetseite herunter, füllen Sie diese aus und unterschreiben diese (derzeit noch in ausgedruckter Form).
  • Vereinbaren Sie nach Zusammenstellung der nötigen Unterlagen einen persönlichen Termin zur Antragsabgabe (Ihre Unterschrift ist auf dem Antragsformular zu beglaubigen).
  • Der Antrag wird geprüft und bei positiver Entscheidung eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt und persönlich ausgehändigt.

Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen

Achtung je nach Ihrem Wohnort ist entweder der Standort Göttingen oder Osterode zuständig.

Standort Göttingen

Standort Osterode

Zuständig für die Wohnorte:

  • Stadt Duderstadt
  • Stadt Hann.Münden
  • Samtgemeinde Gieboldehausen
  • Samtgemeinde Dransfeld
  • Samtgemeine Radolfshausen
  • Flecken Adelebsen
  • Flecken Bovenden
  • Gemeinde Friedland
  • Gemeinde Gleichen
  • Gemeinde Stauffenberg
  • Gemeinde Rosdorf

Zuständig für die Wohnorte:

  • Stadt Osterode am Harz
  • Stadt Herzberg am Harz
  • Stadt Bad Lauterberg im Harz
  • Stadt Bad Sachsa
  • Gemeinde Walkenried
  • Samtgemeinde Hattorf am Harz
  • Gemeinde Bad Grund (Harz)

 

 

 

 Sollten Sie innerhalb des Gebiets der Stadt Göttingen wohnen, ist die Zuständigkeit der Ausländerbehörde der Stadt Göttingen gegeben.

Welche*r Mitarbeiter*in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen:

Zuständigkeiten im Team Göttingen

Anfangsbuchstabe Familienname |

A-J

K-Z

Sachbearbeiter*in

Frau Winterfeld

Herr Galla

Zuständigkeiten im Team Osterode am Harz:

Anfangsbuchstabe Familienname |

A-H

I-Z

Sachbearbeiter*in

Frau Seidel

Frau Gropengießer

 

Sie erreichen die Sachbearbeiterinnen auch über einbuergerung@landkreisgoettingen.de 

Sie möchten die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen. Nachfolgend werden Ihnen einige der Voraussetzungen erläutert, die Sie erfüllen müssen, damit Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

 

Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Sie haben seit 5 Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Eine Verkürzung auf bis zu drei Jahre ist möglich, wenn Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen, sich und Ihre Familienangehörigen zu ernähren imstande sind und über ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 verfügen. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher können nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von drei Jahren eingebürgert werden.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
  • Sie bekennen sich ebenfalls zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker, insbesondere dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis, freizügigkeitsberechtige*r Unionsbürger*in, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU), unter Umständen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis (jedoch keine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e,20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Abs. 3 – 5 und 104c des Aufenthaltsgesetzes)
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten
  • Ausnahme: Sie sind als sog. ehemalige*r Gastarbeiter*in in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingereist und haben die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder XII nicht zu vertreten

oder

  • Sie waren in den letzten 24 Monaten in Vollzeit erwerbstätig oder leben als Ehegatte oder eingetragenen Lebenspartner mit dieser erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt (geringfügige Verurteilungen zur Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen sind u. U. unbeachtlich) und es sind keine Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Ausnahme: Wenn Sie als sog. ehemalige*r Gastarbeiter*in sind, reicht es, wenn Sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache verständigen können
  • Sie können Ihre Identität und Staatsangehörigkeit durch geeignete Dokumente nachweisen.
  • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.

Grundsätzlich:

  • Antrag auf Einbürgerung. Der Antrag muss persönlich abgegeben werden. Für jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist ein eigener Antrag zu stellen. Sollten Kinder miteingebürgert werden, sind diese im Antrag einzutragen und beide Elternteile müssen bei der Antragsabgabe vorsprechen.
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) und Loyalitätserklärung
  • Erklärung über die Kosten der Einbürgerung
  • ein aktuelles Lichtbild von jeder Person, die eingebürgert werden soll.
  • Nationalpass und Aufenthaltstitel von jeder Person, die eingebürgert werden soll. Vom Pass sind die Seiten der persönlichen Daten und der Passgültigkeit vorzulegen.
  • Personenstandsurkunden: Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. Heiratsurkunde und/ oder Scheidungsurteil/ Sterbeurkunde des Ehegatten. Sind die Personenstandsurkunden nicht in deutscher Sprache, so sind davon Übersetzungen – von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Dolmetscher einzureichen. Existiert ein Familienbuch, reicht ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch.
  • ggf. Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit des Ehegatten (z.B. Personalausweis, Reisepass, Einbürgerungsurkunde)
  • eine Kopie des Einkommensnachweises (für alle im Haushalt des Einbürgerungsbewerbers lebenden Familienangehörigen), sowie einen Nachweis darüber, dass der Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienmitglieder gesichert ist (z.B. Arbeitsvertrag sowie die letzten 3 Gehaltsnachweise; Arbeitgeberbescheinigung) bzw. bei Selbstständigkeit:
    • die letzten 2 Einkommensteuerbescheide
    • Gewerbeanmeldung
    • beiliegende Information für Selbstständige, vom Steuerberater ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopie Ihres Mietvertrages, Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung, bei Wohneigentum: Grundbuchauszug, Nachweise über monatliche Zins- und Tilgungsraten sowie Nachweise über Zahlung der Hausnebenkosten (Gebühren für die Müllabfuhr, Beiträge für Straßen- und Gehwegreinigung, monatliche Strom- und Heizkosten, Gebühren für Wasser/Abwasser, Grundsteuer und Versicherungen)
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Nachweis über soziale Absicherung / Erwerbsbiografie (Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung)
  • Nachweis über soziale Absicherung (z.B. Rentenversicherungsverlauf der deutschen Rentenversicherung oder  anderweitigen Nachweis über ausreichende Alterssicherung)
  • ein handgeschriebener und unterschriebener Lebenslauf– der Lebenslauf soll eine Schilderung des persönlichen und beruflichen Werdegangs enthalten.
  • Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Für Einbürgerungsbewerber, die keinen deutschen Schulabschluss besitzen, bieten die zertifizierten Bildungsträger entsprechende Kurse und den Einbürgerungstest an. Der Einbürgerungstest wird u.a. von der VHS Göttingen Osterode gGmbH (Tel.-Nr. 0551/49520 oder 05522/314411) angeboten.
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Die Kenntnisse können u.a. durch Vorlage folgender Nachweise erfolgen:

     

    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
    • Zeugnis über den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder mind. gleichwertigen deutschen Schulabschlusses
    • erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule
    • erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
    • Vorlage des Zertifikats Deutsch (B 1 GER) oder eines gleichwertigen oder höherwertigen Sprachdiploms
    • Bescheinigung eines staatlich anerkannten Bildungsträgers (Telc, TestDaF oder Goethe-Institut) über das Vorliegen von Sprachkenntnissen auf dem B1 oder höher
    • bei schulpflichtigen Kindern genügt eine aktuelle Schulbescheinigung sowie die Schulzeugnisse der letzten vier Jahre (Gesamtnote im Fach Deutsch ist mindestens „ausreichend“)

 

Ggf. können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Einbürgerung von Erwachsenen: 255,00 €

Miteinbürgerung Minderjährige: 51,00 €

Grundsätzlich wird ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 5 Jahren vorausgesetzt. Eventuelle kürzere Fristen werden bei der Beratung zum Einbürgerungsantrag mitgeteilt.

Ca. 6 -9 Monate 

insbesondere §§ 8-10 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie in der Regel einen Ablehnungsbescheid. Gegen einen ablehnenden Bescheid der Staatsangehörigkeitsbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
  • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

Von Sachstandsanfragen bitten wir Sie gänzlich abzusehen. Die derzeitige Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags beläuft sich auf ca. 9-12 Monate.

Sobald Ihr Antrag in der Bearbeitung ist, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht.

 

Von den genannten Voraussetzungen können in bestimmten Fällen Ausnahmen zugelassen werden. So bestehen für konkret im Gesetz bezeichnete Fallgruppen wie z. B. Familienangehörige Deutscher, Staatenlose oder Personen mit besonderen Integrationsleistungen Sonderregelungen.