Änderung von asylrechtlichen Nebenbestimmungen
Änderung von asylrechtlichen Nebenbestimmungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ausländerbehörden können Aufenthaltsdokumente mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt, einer Wohnsitzverpflichtung). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung für Sie verbunden sein.
Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.
Asylrechtliche Nebenbestimmungen stehen in Zusammenhang mit Änderungen zu Aufenthaltsduldungen und -gestattungen.
Verfahrensablauf
- Bei der Ausländerbehörde ist ein formeller Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Bitte laden Sie sich den jeweils hierfür erforderlichen Antrag herunter, füllen Sie diesen aus und unterschreiben diesen (derzeit noch in ausgedruckter Form). Reichen Sie diesen bei der Ausländerbehörde vorab ein oder bringen Sie diesen zum vorher vereinbarten Termin mit.
- Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen wird sich die Ausländerbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Alternativ vereinbaren Sie einen Termin mit der Ausländerbehörde.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original und in Kopie zum Termin mit). Zur Abänderung der Nebenbestimmung ist die Vorlage oder der Einzug des bisherigen Aufenthaltsdokuments erforderlich.
- Für den Fall, dass dem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Änderung der Nebenbestimmung durch Änderung oder Neuausstellung des Dokuments.
An wen muss ich mich wenden?
Achtung je nach Ihrem Wohnort ist entweder der Standort Göttingen oder Osterode zuständig.
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Sollten Sie innerhalb des Gebiets der Stadt Göttingen wohnen, ist die Zuständigkeit der Stadt Göttingen gegeben.
Welche*r Mitarbeiter*in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte den folgenden Tabellen:
Zuständigkeiten im Team Göttingen |
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Anfangsbuchstabe Familienname | A-L M-Z |
Sachbearbeiter*in Herr Versemann Frau Kerp |
Zuständigkeiten im Team Osterode am Harz: |
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Anfangsbuchstabe Familienname | A, H-N B-G, O-Z |
Sachbearbeiter*in Herr Schickschneit Frau Jahn |
Voraussetzungen
Die Änderung der Nebenbestimmungen muss im Einzelfall geprüft werden. In der Regel müssen berechtigte Gründe wie beispielsweise ein konkretes Arbeitsplatzangebot die Änderung der Nebenbestimmung rechtfertigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Die Ausländerbehörde kann zudem u.a. die Vorlage folgender Unterlagen verlangen (um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden empfiehlt es sich, diese bereits bei der Antragstellung vorzulegen):
- zur Abänderung Vorlage oder Einzug des bisherigen Aufenthaltsdokuments
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Berufsausbildungsvertrag u.ä.)
- Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel aufgrund einer Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes, Zuzug von engen Familienangehörigen)
- Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes)
Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit)
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel: 50,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Hierzu bringen Sie bitte zum
Aushändigungstermin entsprechende aktuelle Unterlagen (beispielsweise den Bescheid des Jobcenters oder des Sozialamts) mit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung der Nebenbestimmung muss VOR dem Wohnsitzwechsel oder der Arbeitsaufnahme beantragt und vorgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 – 2 Monate
Für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Rechtsgrundlage
Insbesondere § 4a Abs. 3, 12, 12a, 61 AufenthG, §§ 50, 51 AsylG
Rechtsbehelf
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie in der Regel einen Ablehnungsbescheid. Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
- Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Was sollte ich noch wissen?
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein,
damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann. - Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Hinweise / Besonderheiten
Sollten Sie gegen die Nebenbestimmungen verstoßen, müssen Sie mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Daneben kann ein Bußgeld- und/oder Straftatbestand vorliegen, der geahndet werden muss. Letztlich können sich auch leistungsrechtliche Einschränkungen ergeben.