Team Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten OHA (32.2.1)


Zuständig für die Wohnorte:
•    Stadt Osterode am Harz
•    Stadt Herzberg am Harz
•    Stadt Bad Lauterberg im Harz
•    Stadt Bad Sachsa
•    Gemeinde Walkenried
•    Samtgemeinde Hattorf am Harz
•    Gemeinde Bad Grund (Harz)

Diese Einrichtung gehört zu Fachdienst Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.


Kreishaus Osterode

Herzberger Straße 5 37520 Osterode am Harz

Mo. - Uhr    
Mi. - Uhr    
Do.     - Uhr

Bitte beachten Sie ebenfalls: bis zum 31.12.2023 sind die Ausländerbehörden an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz jeweils dienstags und freitags telefonisch nicht erreichbar. Die Kreisverwaltung reagiert mit dieser Maßnahme auf den anhaltend hohen Bearbeitungsstand, um die Serviceleistungen zu erhalten.