Verpflichtungserklärungen / Besuchsaufenthalte
Leistungsbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tage in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Einige ausländische Staatsangehörige sind dabei von der Visumspflicht befreit. Alle anderen haben vor der Einreise ein Besuchsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland einzuholen.
Im Rahmen des Schengener Abkommens wurden einheitliche Verfahrensweisen für die Visumserteilung zur Einreise in die Mitgliedsstaaten erarbeitet. Für Besuchsaufenthalte ist ein Einladungsverfahren erforderlich. Dabei gibt eine Referenzperson im Bundesgebiet eine Verpflichtungserklärung ab, für alle erforderlichen Kosten aufzukommen, für Wohnraum zu sorgen und gegebenenfalls die Rückreise- oder Abschiebungskosten zu tragen und erhält darüber eine entsprechende Bescheinigung.
Ein Besuchsvisum wird für einen Kurzaufenthalt ausgestellt. Ein Daueraufenthalt ist nicht vorgesehen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Verpflichtungserklärung
Welche/r Mitarbeiter/- in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Zuständigkeiten im Team Göttingen:
Frau Ahlborn und Herr Steinmetz
Zuständigkeiten im Team Osterode am Harz:
Anfangsbuchstabe Familienname | Sachbearbeiter/-in |
Al, F, M, N, O, P, U | Herr Stolberg |
Q, R, S, T, V, X | Frau Linke |
C, D, H, I, J, L, W | Frau Kitsios |
A (ohne Al), B, E, G, Y, Z | Herr Dempwolf |
K | Herr Fetters |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Einladende hat folgendes vorzulegen:
- Verdienstnachweise der letzten 6 Monate des Einladenden
- Arbeitsvertrag
- erweiterte Haushaltsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass bzw. bei ausländischen Antragsstellern der Aufenthaltstitel
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung der Verpflichtungserklärung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 29,00 Euro.