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Bürgergeld - Informationserteilung


Leistungsbeschreibung

Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Bürgergeld der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können ebenfalls Bürgergeld (ehem. Sozialgeld) erhalten (dies ist aber im Einzelfall zu prüfen).

Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.

Weitere Informationen zum Thema „Bürgergeld“ enthält die Leistung:

Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter; beim Landkreis Göttingen ist das der Fachbereich Jobcenter.