Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung
- Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
- Wurde die Stellvertretungserlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
- Voraussetzung: maßgeblichen Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Stellvertretungserlaubnis sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
Örtliche Kommune
Zuständige Stelle
Örtliche Kommune
Voraussetzungen
Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
Name und Vorname der zu überprüfenden Person.
Die zu überprüfende Person muss ggf. die Antragstrecke „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“ bearbeiten.
Eine bestehende Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG oder ein Antrag gem. § 12 ProstSchG muss über eine Anbindung zum Antrag auf Stellvertreter Erlaubnis verfügen
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage