Waffenrechtliche Erlaubnisse
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger können im Landkreis Göttingen waffenrechtliche Erlaubnisse bequem und sicher digital beantragen. Über das Serviceportal der Kreisverwaltung können unter anderem Waffenbesitzkarten, der kleine Waffenschein und der europäische Feuerwaffenpass beantragt werden. Auch Meldungen zum Erwerb, zur Überlassung oder zum Verlust von Waffen können sicher online übermittelt werden.
Folgende Anträge können Sie online stellen:
- Erteilung grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person
- Erteilung gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen
- Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen-/Munitionssammler bzw. -sachverständige
- Eintragung in die Waffenbesitzkarte, Anzeige Erwerb
- Anzeige Überlassung einer Waffe
- Erteilung Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder jagdliche Vereinigungen
- WBK – Erbfall
- Waffenbesitzkarte - Voreintrag
- Kleiner Waffenschein – Erteilung
- Erteilung Waffenschein zum Führen von Schusswaffen
- Verlängerung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen
- Erlaubnis zur Mitnahme – Erteilung
- Erlaubnis zur Mitnahme - Verlängerung
- Erlaubnis zur Verbringung – Erteilung
- Anzeige Verlust
- Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Antrag auf Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
- Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
- Erlaubnis zum Schießen – Erteilung
- Anzeige Unbrauchbarmachung
Mit dem Online-Dienst eWaffe führt der Landkreis Göttingen eine moderne, digitale Lösung für waffenrechtliche Erlaubnisse ein. Die Anträge richten sich in erster Linie an alle nichtgewerbsmäßigen Waffenbesitzer*innen z.B. Jäger*innen sowie Sportschütz*innen. Diese können Anträge bequem von zu Hause aus stellen – rund um die Uhr und unabhängig von Öffnungszeiten.
Bürgerinnen und Bürger werden online durch den kompletten Antrag geführt. Die für die Antragsstellung erforderlichen Dokumente können sowohl über den Desktop-PC als auch das Smartphone hochgeladen werden. Der Online-Dienst überträgt die Antragsdaten anschließend sicher und medienbruchfrei in das kommunale Fachverfahren zur weiteren Verarbeitung.
Der Online-Dienst „eWaffe“ ist ein sogenanntes „EfA-Projekt“ im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes der Bundesregierung. „EfA“ steht für „Einer für Alle“ und bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Partnern eine Leistung zentral entwickelt und sie anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. Die Entwicklung und der Betrieb des Online-Dienstes entsprechen dem Waffengesetz und allen einschlägigen Sicherheitsanforderungen.
Mit der Einführung der Online-Beantragung „eWaffe” wird ein weiterer Schritt in Richtung einer digitalen, serviceorientierten Verwaltung gemacht, die nah an Bürger*innen bleibt – effizient, zuverlässig und zukunftsorientiert.