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Erlaubnis für die Entnahme aus Oberflächengewässern


Leistungsbeschreibung

Wasserentnahmen oder -ableitungen aus fließenden, wie auch aus stehenden Gewässern bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Erlaubnis. Eine solche Erlaubnis kann durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Göttingen ausgestellt werden. Ausnahmen für eine Wasserentnahme ohne Erlaubnis gibt es für bestimmte geringfügige Nutzungen, zum Beispiel für die Gartenbewässerung, hier ist nur eine Anzeige erforderlich. 

Generell muss die antragstellende Person vor der Wasserentnahme nachweisen, dass sich durch die gewünschte Entnahme keine negativen Auswirkungen für das Gewässer ergeben. 

Bei anhaltender Trockenheit kann die Wasserentnahme aus Gewässern durch eine Allgemeinverfügung eingeschränkt werden.

Wenden Sie sich entweder an eine fachkundig planende Person oder fragen Sie bei den aufgeführten Mitarbeitern nach.

Die Kosten basieren auf der Allgemeinen Gebührenordnung (AIIGO), betragen jedoch mindestens 250,00 €.

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.

Widerspruch