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Wasserschutzgebiete


Leistungsbeschreibung

Um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen und langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ausreichender Qualität zu sichern, sind im Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete durch Verordnung ausgewiesen worden bzw. werden noch ausgewiesen.

Folgende Schutzgebiete sind im Landkreis Göttingen festgesetzt:

Gronespring, Stegemühle, Weendespring, Oberode, Adelebsen, Bühren, Dankelshausen, Scheden, Reiffenhausen, Nordwestlich Witzenhausen, Renshausen, Gelliehausen, Moosgrund, Reinhausen, Tiefenbrunn, Ziegenhagen, Nieste, Kleinalmerode, Uschlag, Lenglern, Sattenhausen, Friedland-Reckershausen, Blümer Berg-Klus-Mielenhausen, Hettensen, Steinatal, Hattorf, Wulften, Barbis, Bad Sachsa, Zorge, Lonau, Sieber, Alte Riefensbeek, Sösetalsperre, Magdeburger Stollen, Eisdorf, Elvershausen, Granetalsperre, Seesen und Willershausen.

Folgende Schutzgebiete sollen festgesetzt werden:

Landolfshausen, Obernfeld, Atzenhausen, Nienhagen, Reiffenhausen (neu), Laubach, Speele, Ellershausen-Bühren-Dankelshausen (Bramwald), Barterode, Ludolfshausen, Bremke, Etzenborn, Reyershausen-Schneebreite, Bursfelde, Kattenbühl, Wiesenpfad, Scheden (neu), Adelebsen (neu), Friedland-Reckershausen (neu) und Wissmanshof.

In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen je nach Lage verboten oder nur beschränkt zulässig. Für beschränkt zulässige Handlungen ist eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde erforderlich! Im Ausnahmefall ist eine Befreiung von Verboten möglich. In den Wasserschutzgebietsverordnungen sind u.a. die folgenden Handlungen geregelt:

  • Abwasser
    • Einleiten, Versickern von Abwasser
    • Errichten, Erweitern oder Betreiben von Abwasseranlagen und -leitungen
  • Land- und Forstwirtschaft
    • Aufbringen und Lagern von Gülle, Jauche, Festmist, Klärschlamm, Gärreste, organischen Dünger, Kompost et cetera
    • Nutzungsänderung von Flächen; Anbau von bestimmten Kulturen
    • Pflanzenschutzmittel; Tierhaltung und Beweidung
  • Wassergefährdende Stoffe
    • Lagern, Umschlagen, Abfüllen, Transportieren oder Umgehen von/mit wassergefährdenden Stoffen
    • Errichten, Ändern oder Erweitern entsprechender Anlagen
  • Bauliche Anlagen
    • Errichten oder Erweitern baulicher Anlagen
    • Neu- oder Ausbau von Wegen
  • Bodeneingriffe
    • Erdaufschlüsse, Sprengungen und Bohrungen
    • Anlegen von Dränagen und Vorflutern
    • Bau von Erdreich- und Grundwasserwärmepumpen

Für Rückfragen über die genaue Abgrenzung der einzelnen Wasserschutzgebiete und Auskünfte zu den erforderlichen Genehmigungen/Befreiungen stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.

Anträge und Genehmigungen in Wasserschutzgebieten können formlos in einfacher Ausfertigung gestellt werden und sollten neben einem Lageplan einen Kartenausschnitt mit Flur/Flurstücksbezeichung enthalten und das Vorhaben sollte erläutert werden. Soweit vorhanden sollten weitere Unterlagen wie zum Beispiel Bauartzulassungen, Systembeschreibungen beigefügt werden.
Für den in der Praxis hauptsächlich vom Genehmigungserfordernis betroffenen Personenkreis der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen steht ein Antragsformular zur Verfügung.