Trinkwasserüberwachung


Leistungsbeschreibung


Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch unterliegt verschiedenen rechtlichen Regelungen. Die bedeutendste für die Bundesrepublik Deutschland ist dabei die Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) vom 21. Mai 2001.

Die Untersuchungsergebnisse werden im Zuge der behördlichen Überwachung vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen auf Grenzwertüberschreitungen kontrolliert. Die Befunde liegen beim Landkreis Göttingen vor.

Sollten Sie Fragen zur Wasserversorgung oder der Wasserbeschaffenheit haben, können Sie diese an Ihren Wasserversorger oder die oben genannten AnsprechpartnerInnen richten.

Kontakt

  • Team Wasserwirtschaft

Kontaktpersonen


  • Herr Giere
  • Herr Kohlmann