Trichinenuntersuchung und Übertragung der Befugnis zur Trichinenprobenentnahme
Trichinenuntersuchung und Übertragung der Befugnis zur Trichinenprobenentnahme
Leistungsbeschreibung
Soll das Fleisch von Tieren, die Träger von Trichinen sein können, als Lebensmittel für den Menschen verwendet werden, ist eine Untersuchung auf Trichinen (eine Art von Parasiten) vorgeschrieben.
Die Probenentnahme erfolgt in der Regel im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung (Verlinkung zur Seite https://www.landkreisgoettingen.de/themen-leistungen/umwelt-tiere/tiere/schlachttier-und-fleischuntersuchung).
Einer Trichinenuntersuchung, die bei den amtlichen Trichinenuntersuchungsstellen des Landkreises Göttingen durchgeführt werden, unterliegen:
- Haus- und Wildschweine,
- Dachse, Waschbären und Nutrias
- Pferde und andere Einhufer,
sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Jedes erlegte Wildtier, das Träger der Parasiten sein kann, muss von den regional zuständigen Fleischbeschautierärztinnen und -tierärzten oder den amtlichen Fachassistentinnen und –assistenten auf eventuellen Trichinenbefall untersucht werden.
Bei Wildtieren kann die Probenentnahme von behördlich geschulten Jägern, die die Berechtigung zur Trichinenprobenentnahme vom Landkreis Göttingen erhalten haben, vorgenommen werden. Die Übertragung ist nur möglich für selbst erlegte Wildtiere für den eigenen häuslichen Verbrauch oder für die Abgabe kleiner Mengen direkt an Verbraucher oder örtliche Betriebe des Einzelhandels.
Damit hat der Jagdausübungsberechtigte die Möglichkeit, die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und die Kennzeichnung durch entsprechende Wildmarken selbst vorzunehmen. Sofern ein Jäger nicht über die Befugnis zur Entnahme der Proben verfügt, ist die Trichinenprobenentnahme durch das amtliche Personal vorzunehmen.
Die Proben sind anschließend bei den regional zuständigen Trichinenuntersuchungsstellen abzugeben. Wer für Ihren Bereich zuständig ist, finden Sie hier (bitte Verlinkung zur Tabelle)
Welche Gebühren fallen an?
Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Dokumente
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Erreichbarkeitsliste amtliches Personal der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
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Schlachttieruntersuchung und Schlachtung Herkunftsbetrieb mit aTA MFB-05-2481-Gö
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Schlachttieruntersuchung und Schlachtung im Herkunftsbetrieb ohne aTA MFB-05-2482
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Probenentnahme Trichinen durch Jagdausübungsberechtigte Antrag MFB-05-200-Gö