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Bürgergeld - Widersprüche


Leistungsbeschreibung

Die Widerspruchsstelle prüft und entscheidet über Widersprüche gegen Bescheide des Jobcenters Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen.

Wenn Sie mit einem Bescheid zu den Leistungen für Arbeitssuchende nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Ihr Widerspruch wird zunächst durch die Leistungssachbearbeitung vorgeprüft. Führen die von Ihnen vorgetragenen Gründe dort nicht zur Aufhebung des ursprünglichen Bescheides, überprüft zusätzlich die Widerspruchsstelle Ihr Vorbringen.

Es sind keine Unterlagen nötig, gegebenenfalls der Bescheid, gegen den sich der Widerspruch richtet.

Es fallen keine Gebühren an.

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ausgangsbescheids beim zuständigen Jobcenter eingereicht werden; schriftlich oder zur Niederschrift.