Schadstoffsammlung
Schadstoffsammlung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Schadstoffe können jeden Mittwoch von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr in unserem Schadstoffsammellager auf der Entsorgungsanlage Deiderode abgegeben werden.
Außerdem steht unser Schadstoffmobil zweimal jährlich, im Frühjahr und Herbst, zu bestimmten Zeiten in zwei Orten jeder Gemeinde. Während der Standzeit von 1,5 Stunden können die Schadstoffe aus Privathaushalten kostenlos am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Die abgegebenen Schadstoffe werden im Fahrzeug sortiert und nach der Sammlung ordnungsgemäß entsorgt (Sonderabfalldeponie, Sonderabfallverbrennung, Aufbereitung, chemisch-physikalische Behandlung).
Wie soll angeliefert werden:
- die Schadstoffe sind persönlich abzugeben.
- die Schadstoffe sind in dicht schließenden Behältern anzuliefern.
- die Schadstoffe sollten möglichst in den Originalverpackungen angeliefert werden, um eine genaue Zuordnung treffen zu können.
Wieviel darf angeliefert werden:
- bis zu 100 kg pro Einzelanlieferung
- Einzelgebinde bis zu 20 kg schwer
- Behälter bis zu 20 Liter Fassungsvermögen.
Mitgenommen werden:
Reste und Altbestände von Produkten, die mit den Gefahrensymbolen gekennzeichnet sind. Dazu gehören:
- Pflanzenschutz- und -behandlungsmittel
- Holzschutzmittel
- Fotochemikalien
- Säuren
- Laugen
- Beizmittel
- Chemikalien
- Kleberreste
- Haushaltsreiniger
- Quecksilberthermometer
- Spraydosen ohne Grünen Punkt
- flüssige Farben und Lacke, die nicht mit Wasser verdünnbar sind
- Batterien
- Leuchtstoffröhren
- Energiesparlampen
- Öllappen
- leere Ölkanister
- PCB-haltige Kleinkondensatoren
Nicht mitgenommen werden:
- Altmedikamente, weil diese von allen Apotheken im Landkreis Göttingen zurückgenommen werden. Die Fachleute in den Apotheken trennen die Altmedikamente in problematische und nicht problematische Altmedikamente. Die problematischen Altmedikamente werden vom Landkreis Göttingen einer Sonderabfallbehandlung zugeführt, die unproblematischen Altmedikamente werden mit dem Hausmüll entsorgt.
- Altöl, weil es aufgrund der Altölverordnung vom Händler zurückgenommen werden muss. Das so über den Handel zurückgeführte Altöl wird einer Verwertung zugeführt.
- Autobatterien, weil nach der Batterieverordnung die Verkaufsstellen für Autobatterien verpflichtet sind, die gebrauchten Batterien zurückzunehmen. Wird beim Neukauf einer Autobatterie keine alte zurückgegeben, erhebt der Verkäufer auf diese neue Batterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro. Sobald der Käufer die Batterie beim Händler wieder abgibt, erhält der Käufer die 7,50 Euro Pfandgeld zurück. Die so über den Handel zurückgegebenen Autobatterien werden auf Kosten der Hersteller einer Verwertung zugeführt.
- Binderfarben(=Wandfarbe), Abtönfarbe und Fassadenfarbe, weil diese hauptsächlich aus harmlosen Substanzen bestehen. Die Farbe im Eimer hart werden lassen (Deckel offen lassen) und anschließend mit dem Eimer in den Restabfallbehälter geben. Leere Eimer können in den gelben Wertstoffsack gegeben werden.
- Leere Behälter mit grünem Punkt, wie zum Beispiel leere Dosen von Holzschutzmitteln, leere Farbdosen, leere Terpentinbehältnisse können in den gelben Wertstoffsack gegeben werden.
- Kosmetika, weil sie keine Belastung für die Deponie darstellen. Reste von Kosmetika können in den Restabfallbehälter gegeben werden.
Weitere Auskünfte und Informationen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung erhalten Sie bei dem oben genannten Ansprechpartner oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.