Rechnungsprüfung - Vergabeprüfung
Rechnungsprüfung - Vergabeprüfung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung gem. § 155 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG sowie Prüfung von Vergaben und Abrechnungen von Baumaßnahmen im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen. Im Wesentlichen werden Hoch-, Tief- und sonstige Baumaßnahmen, Architekten- und Ingenieurverträge sowie deren Abrechnung geprüft.
Welche Gebühren fallen an?
Die Prüfungskosten für OE des Landkreises werden intern verrechnet, den Gemeinden werden sie in Rechnung gestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Prüfung von Vergaben vor der Auftragserteilung muss innerhalb der Zuschlags- und Bindefristen erfolgen.
Rechtsgrundlage
Hinweise / Besonderheiten
Das Rechnungsprüfungsamt ist organisatorisch dem Dezernat III zugeordnet, nach § 154 Abs. 1 Satz 1 NKomVG aber unmittelbar dem Kreistag unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge sind die Prüferinnen und Prüfer unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden.
Nach § 153 Abs. 3 NKomVG prüft das Rechnungsprüfungsamt auch bei kreisangehörigen Gemeinden, die über kein eigenes Rechnungsamt verfügen.
Bitte nutzen Sie die zentrale E-Mail-Anschrift RPA-Tech@landkreisgoettingen.de.