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Rechnungsprüfung - Verwaltungsprüfung


Leistungsbeschreibung

Die Kernaufgabe der Rechnungsprüfung ist die Prüfung der Jahresabschlüsse und der konsolidierten Gesamtabschlüsse. Weitere gesetzliche Aufgaben sind die Kassenprüfungen und die Belegprüfungen.

Die Prüfungskosten für OE des Landkreises werden intern verrechnet, den Gemeinden werden sie in Rechnung gestellt.

Die Jahresabschlüsse sind von den zu prüfenden Stellen innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Die Vertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten sowie über den konsolidierten Jahresabschluss bis spätestens zum 31.12. des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt.

Das Rechnungsprüfungsamt ist organisatorisch dem Dezernat III zugeordnet, nach § 154 Abs. 1 Satz 1 NKomVG aber unmittelbar dem Kreistag unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge sind die Prüferinnen und Prüfer unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden.

Nach § 153 Abs. 3 NKomVG prüft das Rechnungsprüfungsamt auch bei kreisangehörigen Gemeinden, die über kein eigenes Rechnungsamt verfügen. Dies sind im Landkreis Göttingen zurzeit 12 Einheitsgemeinden, vier Samtgemeinden und 24 Mitgliedsgemeinden.