Kreisfeuerwehr
Kreisfeuerwehr
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
Im Landkreis Göttingen gibt es insgesamt 160 Feuerwehren mit circa 5409 aktiven Mitgliedern (Stand 31.12.2016). Den Gemeinden obliegt der abwehrende Brandschutz und diese sind für die Aufstellung und Ausstattung Ihrer Feuerwehr zuständig. Darüber hinaus bildet sich aus allen Feuerwehren des Landkreises die Kreisfeuerwehr. Sie ist demnach keine eigene ständig präsente Feuerwehr des Landkreises.
An der Spitze der Kreisfeuerwehr Landkreis Göttingen steht Kreisbrandmeister Volker Keilholz. Er wird unterstützt von seinen Stellvertretern Karsten Beuermann und Karsten Krügener sowie den Abschnittsleitern der Brandschutzabschnitte.
Das Kreisgebiet ist in drei Brandschutzabschnitte gegliedert:
- Brandschutzabschnitt I – Abschnittsleiter Achim Spangenberg, Stellvertreter Stefan Kuhn – umfasst das Gebiet der Stadt Hann. Münden, der Samtgemeinde Dransfeld, des Flecken Adelebsen sowie der Gemeinden Staufenberg, Friedland und Rosdorf.
- Brandschutzabschnitt II – Abschnittsleiter Claus Bode, Stellvertreter Heiko Böhlken und Kai Walter – umfasst das Gebiet der Stadt Duderstadt, der Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen, des Flecken Bovenden und der Gemeinde Gleichen.
- Brandschutzabschnitt III – Abschnittsleiter Christian Wille, Stellvertreter Markus Herzberg – umfasst das Gebiet der Städte Osterode am Harz, Herzberg am Harz, Bad Lauterberg im Harz und Bad Sachsa, die Samtgemeinde Hattorf am Harz sowie die Gemeinden Bad Grund (Harz) und Walkenried.
Eine wesentliche Aufgabe der Kreisfeuerwehr ist es, überörtliche Einsätze sicherzustellen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die einer Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel für die Brandbekämpfung oder Hilfeleistung und die Nachbarschaftshilfe der angrenzenden Gemeinden nicht bzw. nicht mehr ausreichen. Die Kreisfeuerwehr steht allen Gemeinden im Landkreis bei Bedarf zur Verfügung. Meist kommt sie bei Großschadenslagen oder im Katastrophenfall zum Einsatz. Aber auch bei Gefahrgutunfällen, wenn Spezialfahrzeuge und -geräte benötigt werden. Die Kreisfeuerwehr wird aus Fahrzeugen der Stadt- und Gemeindefeuerwehren zusammengestellt und durch spezielle Fahrzeuge des Landkreises ergänzt.
Ein wichtiger Bestandteil der Kreisfeuerwehr sind die Feuerwehrtechnischen Zentralen (FTZ) in Potzwenden und Katzenstein. Dort werden durch fest angestellte Beschäftigte des Landkreises Wartungs- und Pflegearbeiten an feuerwehrtechnischen Geräten und Material wie Schläuche, Atemschutzgeräte, und so weiter vorgenommen. Zudem werden verschiedene Lehrgänge auf Kreisebene angeboten:
- Truppmannausbildung
- Sprechfunklehrgang
- Atemschutzgeräteträgerlehrgang
- Maschinistenlehrgang
- Unterweisungen Chemieschutz
Wie alle Feuerwehren so ist auch die Kreisfeuerwehr auf das ehrenamtliche Engagement von Frauen und Männern im Landkreis Göttingen angewiesen. Ohne diese freiwillig übernommene Verantwortung Einzelner für das Gemeinwohl müsste der Brandschutz durch Pflichtfeuerwehren sichergestellt werden.
Eine gute Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte ist ein Garant für die Sicherheit der Bevölkerung. Jeder Handgriff muss beim Einsatz sitzen. Dafür ist eine grundlegende Aus- und ständige Fortbildung zwingend erforderlich. Ein Feuer macht keine Unterschiede zwischen dem Personal einer Berufsfeuerwehr und den Mitgliedern einer Freiwilligen Feuerwehr, die ehrenamtlich neben Beruf und Familie aktiv sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, großen selbständigen Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Der Landkreis Göttingen ist für die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung zuständig (§ 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz).
Voraussetzungen
Einwohnerin/Einwohner, die/der
- für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet ist und
- das 16., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Ergänzung: RechtsgrundlageDokumente
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport