Fahrerlaubnis: Neuerteilung nach Entzug


Leistungsbeschreibung


Bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis durch ein Gericht wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt. Nach Ablauf der Sperrfrist wird der Führerschein nicht automatisch wieder ausgehändigt, sondern es muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.
Der Antrag auf Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperre bei der für den jetzigen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Für die Neuerteilung gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für eine Ersterteilung. Wenn keine Bedenken gegen die Fahrfähigkeiten und Kenntnisse der Verkehrsvorschriften bestehen, kann in der Regel auf eine neue Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Ist die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen worden oder hat bei einer Trunkenheitsfahrt ein Blut-Alkoholgehalt von mindestens 1,6 g o/oo oder ein Atem-Alkoholgehalt von mindestens 0,8 mg/l vorgelegen, so ist vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis regelmäßig eine Eignungsuntersuchung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung notwendig. Diese Untersuchung kann auch in anderen Fällen notwendig sein. Das ist gegebenenfalls im Antragsverfahren zu klären.
Wer zum Zeitpunkt der Entziehung Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe war, muss vor der Neuerteilung zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis nach dem dann geltenden Führerscheinrecht neu erteilt werden. Da die bisherige Fahrerlaubnis erloschen ist und der alte Führerschein nicht mehr besteht, wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Der Antrag sollte grundsätzlich immer persönlich bei der Führerscheinstelle gestellt werden, damit alle noch offenen Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Zur Abholung des Führerscheines ist immer das persönliche Erscheinen erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?


Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
  • Bescheinigung über Schulungsteilnahme "Erste Hilfe" falls bisher nicht erhalten
  • Führungszeugnis der Belegart "O" (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

zusätzlich bei Klasse A, A1, A2, AM, B, BE, T, L:

  • Sehtestbescheinigung oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)

zusätzlich bei Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ beziehungsweise Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nur bei den Klassen D, DE, D1, D1E)

Welche Gebühren fallen an?


160,00 €

Kontakt


  • Fahrerlaubnisse Göttingen
  • Fahrerlaubnisse Osterode am Harz

Kontaktpersonen


  • Frau Dreimann
  • Herr Tute