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Leistungsbeschreibung

Erdwärmekollektoren nutzen in ihren verschiedenen Bauformen die gespeicherte Energie der oberen Bodenschichten bis in eine Tiefe von circa 5m.

Wird ein Mindestabstand von 1m zum Grundwasserspiegel eingehalten und liegt die geplante Anlage außerhalb eines Wasserschutzgebietes, reicht die vereinfachte Online Bohranzeige aus. Dort werden alle relevanten Daten abgefragt. Das entstandene Dokument muss ausgedruckt und unterschrieben an die Untere Wasserbehörde geschickt werden.

Erdwärmesonden werden in zuvor niedergebrachte Bohrungen eingebaut. Sie bestehen in der Regel aus Kunststoffrohren, die mit einer Wärmeträgerflüssigkeit gefüllt sind. Diese nimmt die Wärme aus dem Untergrund auf. Die Sonden werden über Sammelleitungen an die Wärmepumpe im Haus angeschlossen. Dort wird die aufgenommene Erdwärme auf das Heizungssystem übertragen.

Der Betrieb einer Erdwärmesonde ist im Festgestein Südniedersachsens erlaubnispflichtig.

Im Landkreis Göttingen gibt es neben den bedingt zulässigen Gebieten einige Bereiche in denen der Betrieb von Erdwärmesonden unzulässig ist. Dabei handelt es sich unter anderem um die engeren Schutzzonen von Trinkwasserschutzgebieten.

Wir empfehlen Ihnen vor der Angebotseinholung bei der Unteren Wasserbehörde anzufragen, ob für Ihr Grundstück prinzipiell eine Erdwärmesondennutzung möglich ist. Die Auslegung der Bohrmeter und die genaue Anlagengröße sind dafür meistens nicht entscheidend. Es wird geprüft, ob das Grundstück zum Beispiel im Trinkwasserschutzgebiet, im Bereich einer Altlast, Altablagerung oder in der Nähe einer größeren Wasserentnahme liegt. Es erfolgt keine Prüfung, ob die Erdwärmenutzung auf dem Grundstück energetisch sinnvoll ist. Fällt die Anfrage der Erdwärmenutzung positiv aus, kann mit der konkreten Planung begonnen werden.

In der Regel erarbeiten die Bohrfirmen für Sie die Anträge für Ihre Erdwärmeanlage und reichen diese bei der Unteren Wasserbehörde ein. Erst wenn die wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, darf mit der Bohrung begonnen werden.

Während der Bohrarbeiten kann es zu einer Baustellenkontrolle durch die Untere Wasserbehörde kommen. Dabei wird geprüft, ob die Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis eingehalten werden. Sollte es bei den Bohrungen zu massiven Spülverlusten kommen, ist die Untere Wasserbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, die Bohrung ist abzubrechen und zu sichern.

Der fachgerechte Einbau der Sonden beinhaltet auch Dichtheitsprüfungen. Die Sonden müssen vor, während und nach dem Einbau auf Dichtheit geprüft werden. Hierüber müssen Protokolle erstellt werden. Ebenso muss der fachgerechte Einbau der Sonden dokumentiert werden (Verpressmaterial, Verpressmenge, Dichte des Verpressmaterials). Da der richtige Einbau nach Fertigstellung der Sonden nur mit hohem Aufwand überprüft werden kann, ist die vollständige Dokumentation des Einbaus von entscheidender Bedeutung. Zum Schluss muss vor der Inbetriebnahme eine Druckprobe des Gesamtsystems mit dem 1,5 fachen Betriebsdruck durchgeführt werden. Eine Prüfbescheinigung ist zu erstellen. Die Funktion aller Bauteile ist zu überprüfen. Der Betreiber der Anlage ist durch den Installateur in die Bedienung, die Wartung und das Verhalten im Störfall einzuweisen.

Ist die Erdwärmeanlage fertig gestellt und alle Prüfungen durchgeführt, müssen folgende Unterlagen bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden:

  • Schichtenverzeichnis/Bohrprofil mit Ausbaudarstellung der Erdwärmesonde (Dokumentation von Spülungsverlusten, Wasserständen, ausgeblasenen Wassermengen bei Luftspülbohrungen, Hohlräumen, Klüftigkeit)
  • Lageplan mit Gauß-Krüger-Koordinaten (Rechts- und Hochwerte)
  • Druckprüfprotokolle (werkseitig und nach Einbau der Sonde)
  • Anlageninstallationsprotokoll
  • Fotodokumentation

Wird die Erdwärmeanlage irgendwann außer Betrieb genommen muss die Wärmeträgerflüssigkeit ausgespült und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Sonden sind vollständig mit dauerhaft abdichtendem Material zu verpressen. Die ordnungsgemäße Stilllegung muss der Wasserbehörde mitgeteilt werden.

Erdwärmekollektor:

Die Anzeige eines Erdwärmekollektors erfolgt über das vereinfachte Formular der Online-Bohranzeige.

Erdwärmesonde:

  • Ausgefülltes Antragsformular (Antrag Wasser-/Wärmepumpe)
  • Übersichtslageplan mit Kennzeichnung des geplanten Anlagenstandortes
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung der Bohrungen
  • Bescheinigung des Lieferanten der Wärmeträgerflüssigkeit (EG-Sicherheitsdatenblatt gem. 91/155/EWG) wenn diese nicht im Anhang 1a, Tabelle 3 der Geofakten 24 aufgeführt ist
  • Zertifizierung der Bohrfirma nach DVGW-Arbeitsblatt W 120 G oder gleichwertige Zertifizierung
  • Sachkundenachweis für den Bohrgeräteführer gemäß DIN 4021
  • Hydrogeologische Stellungnahme

Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach dem Wert der Anlage.

Für eine typische Sondenanlage zur Beheizung eines Einfamilienwohnhauses beträgt sie 185,00 Euro.

Die Antragsunterlagen müssen 4 Wochen vor dem geplanten Bohrbeginn der unteren Wasserbehörde vorliegen.