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Förderung von Vereinen und Verbänden


Leistungsbeschreibung

Das Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) Kinder- und Jugendhilfe sieht vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freien Träger der Jugendarbeit fördert, sie in verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärkt und sie zu eigenen Angeboten anregt.
Der Landkreis fördert Freie Träger der Jugendarbeit im Rahmen seiner Leitlinie in folgenden Bereichen: 

  • Vergünstigungen für Jugendleiter*innen
  • Freizeiten
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Seminare, Bildungsmaßnahmen
  • Materialbeschaffung
  • Besondere Projekte
  • Versicherungsschutz


Die vollständige Leitlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit finden Sie hier.

Teilnahmelisten, Zielortbescheinigung, pädagogische Konzeption, Dokumentation beziehungsweise Kostenvoranschläge und Rechnungen sind entsprechend der einzelnen Maßnahmen dem Antrag beizufügen.