Förderung von Vereinen und Verbänden
Förderung von Vereinen und Verbänden
Leistungsbeschreibung
Das Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) Kinder- und Jugendhilfe sieht vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freien Träger der Jugendarbeit fördert, sie in verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärkt und sie zu eigenen Angeboten anregt.
Der Landkreis fördert Freie Träger der Jugendarbeit im Rahmen seiner Leitlinie in folgenden Bereichen:
- Vergünstigungen für Jugendleiter*innen
- Freizeiten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Seminare, Bildungsmaßnahmen
- Materialbeschaffung
- Besondere Projekte
- Versicherungsschutz
Die vollständige Leitlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit finden Sie hier.
Für die Beratung bei Förderanträgen nach der Leitlinie wenden Sie sich gern an die Jugendringe an den Standorten Duderstadt, Hann. Münden und Osterode.
Die räumlichen Zuständigkeiten sind dabei folgendermaßen geregelt:
Der Jugendring Harzland ist zuständig für folgende Kommunen:
Osterode, Herzberg, Bad Grund, Bad Lauterberg, Walkenried, Hattorf und Bad Sachsa
Der Jugendring Eichsfeld ist zuständig für folgende Kommunen:
Radolfshausen, Bovenden, Gieboldehausen, Duderstadt, Gleichen
Der Stadtjugendring Münden ist zuständig für folgende Kommunen:
Adelebsen, Dransfeld, Hann. Münden, Staufenberg, Friedland, Rosdorf
www.stadtjugendring-muenden.com
Für Anträge aus dem Bereich der Stadt Göttingen wenden Sie sich bitte an die rechts genannte Ansprechperson.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Teilnahmelisten, Zielortbescheinigung, pädagogische Konzeption, Dokumentation beziehungsweise Kostenvoranschläge und Rechnungen sind entsprechend der einzelnen Maßnahmen dem Antrag beizufügen.