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Leistungsbeschreibung

Sollten Sie es versäumt haben, eine Forderung des Landkreises Göttingen zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Kreiskasse Göttingen, nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 7 Tagen, eine Mahnung.

Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor der Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit zu geben, die Forderung zeitnah zu begleichen. Durch die Mahnung entstehen Kosten, wie zum Beispiel Mahngebühren, Säumniszuschläge oder Verzugszinsen, die sich nach der Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung oder der Abgabenordnung richten.

Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt werden muss, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen, und die Angelegenheit umgehend zu regeln.

Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist von zehn Tagen sind wir bei Nichtzahlung zu unserem Bedauern gezwungen, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Auch die Vollstreckung verursacht zusätzliche Kosten, die von Ihnen zu tragen sind.

Deshalb unsere Empfehlung:

Zahlen Sie fristgerecht – spätestens nach der Mahnung – oder sprechen Sie uns rechtzeitig an, falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.

Bitte geben Sie bei allen Zahlungen unbedingt das auf der Mahnung angeführte Kassenzeichen an.

 

Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie den Betrag bereits bezahlt haben?

Wenden Sie sich bitte an unsere Debitorenbuchhaltung und halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Überweisungsdatum
  • Betrag
  • Bankverbindung
  • Verwendungszweck

Wir werden umgehend klären, ob die Zahlung aufgrund unklarer Angaben einem anderen Posten zugeordnet wurde.

Mitarbeiter*in       Mahnungen für:

Frau Winkler

  • Fachbereich Soziales
  • Fachbereich Jobcenter
Frau Ertelt
  • Bußgelder
  • Kreismusikschule
Herr Metscher
  • Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Fachbereich Umwelt
  • alle weiteren hier nicht genannten Fachbereiche und Referate
Frau Wagener
  • Fachbereich Jugend