Insolvenzen und außergerichtliche Einigungsversuche
Insolvenzen und außergerichtliche Einigungsversuche
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Kreiskasse vertritt den Landkreis Göttingen als Gläubiger in Insolvenzangelegenheiten.
Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Organe einer Gesellschaft verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Sollten Sie eine Privatperson, also Verbraucher*in im Sinne des § 304 der Insolvenzordnung sein, dann müssen Sie vor dem Insolvenzantrag einen außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen. Hierbei ist eine für die Schuldnerberatung anerkannte Person oder Stelle zu beteiligen.
Das Insolvenzverfahren dient der Schuldenregulierung, der Sanierung eines Unternehmens oder auch der Abwicklung einer Firma und Verteilung des Restvermögens an die Gläubiger*innen.
Als Privatpersonen können Sie Restschuldbefreiung beantragen. Der Restschuldbefreiung geht eine mehrjährige Wohlverhaltensperiode voraus.
Die Kreiskasse vertritt ausschließlich den Landkreis Göttingen als Gläubiger in Insolvenzverfahren.
Eine Schuldnerberatung wird nicht angeboten.
Anerkannte Personen oder Stellen, die insolvente Schuldner*innen beraten, können bei der Kreiskasse Forderungsaufstellungen nach § 305 der Insolvenzordnung anfordern oder Schuldenbereinigungspläne zur Stellungnahme einreichen.
An wen muss ich mich wenden?
Sachbearbeiter*in | Anfangsbuchstabe Familienname |
Frau van Berk | A - F |
Herr Wagener | G - K |
Frau Ludwig | L - R |
Frau Gerig | S - Z |