Vollstreckungsdienst


Leistungsbeschreibung


Die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung der Rückstände, im Rahmen der Amtshilfe auch für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einsatz eigener Vollstreckungsbeamter*in oder die Beauftragung von Gerichtsvollziehern*innen gehören ebenso zum Instrumentarium wie das Durchführen von Forderungspfändungen oder die Immobilienvollstreckung.

Die Zwangsvollstreckung umfasst:

  • Beitreibung eigener öffentlich-rechtlicher Geldforderungen
  • Beitreibung von Geldforderungen für andere Kommunen im Wege von öffentlichen Vereinbarung
  • Einleitung der Zwangsvollstreckung eigener privatrechtlicher Forderungen
  • Beitreibung von Geldforderungen für andere Kommunen im Wege der Amtshilfe
  • Beitreibung von Geldforderungen für sonstige Behörden im Wege der Vollstreckungshilfe

An wen muss ich mich wenden?


Sachbearbeiter*in Anfangsbuchstabe Familienname
Frau van Berk A - F
Herr Wagener G - K
Frau Ludwig L - R
Frau Gerig S - Z

Welche Fristen muss ich beachten?


Bitte beachten Sie die angegebenen Fälligkeiten im bisherigen Schriftverkehr.

Kontakt

  • Fachdienst Kreiskasse

Kontaktpersonen


  • Frau van Berk
  • Frau Gerig
  • Frau Ludwig
  • Herr Wagener