Vollstreckungsdienst
Vollstreckungsdienst
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde ist zuständig für die zwangsweise Beitreibung der Rückstände, im Rahmen der Amtshilfe auch für andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einsatz eigener Vollstreckungsbeamter*in oder die Beauftragung von Gerichtsvollziehern*innen gehören ebenso zum Instrumentarium wie das Durchführen von Forderungspfändungen oder die Immobilienvollstreckung.
Die Zwangsvollstreckung umfasst:
- Beitreibung eigener öffentlich-rechtlicher Geldforderungen
- Beitreibung von Geldforderungen für andere Kommunen im Wege von öffentlichen Vereinbarung
- Einleitung der Zwangsvollstreckung eigener privatrechtlicher Forderungen
- Beitreibung von Geldforderungen für andere Kommunen im Wege der Amtshilfe
- Beitreibung von Geldforderungen für sonstige Behörden im Wege der Vollstreckungshilfe
An wen muss ich mich wenden?
Sachbearbeiter*in | Anfangsbuchstabe Familienname |
Frau van Berk | A - F |
Herr Wagener | G - K |
Frau Ludwig | L - R |
Frau Gerig | S - Z |
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie die angegebenen Fälligkeiten im bisherigen Schriftverkehr.
Rechtsgrundlage
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