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Leistungsbeschreibung

Alle Ein- und Auszahlungen werden hier angenommen und verbucht. Der gesamte bargeldlose Zahlungsverkehr für die Kreiskasse ist über die Konten des Landkreises Göttingen abzuwickeln.

Die Kontoverbindungen des Landkreises Göttingen lauten unter anderem:

Sparkasse Göttingen
IBAN: DE78 2605 0001 0000 5057 92

BIC: NOLADE21GOE

Sparkasse Osterode am Harz
IBAN: DE02 2635 1015 0003 2044 76

BIC: NOLADE21HZB

Sparkasse Duderstadt
IBAN: DE35 2605 1260 0000 1219 62

BIC: NOLADE21DUD

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das betreffende Personenkonto, Kassen- oder Aktenzeichen an, damit Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann.

Die Bearbeitung des Zahlungsverkehrs umfasst:

  • Zuordnung der Geldeingänge
  • Klärung von nicht zuzuordnenden Geldeingängen
  • Auskünfte zu den Geldeingängen
  • Erstellung und Erstauskunft im Mahnverfahren (Link zur Leistungsbeschreibung Mahnverfahren extern oder über verwandte Leistungen)
  • Auszahlungen und Lastschriften
  • Bearbeitung von Auszahlungsrückläufern (Bankverbindung nicht korrekt oder aufgelöst)
  • Erstellung und Bearbeitung von Schecks

Mitarbeiter*in       Zahlungsverkehr für:

Frau Winkler

  • Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung (ohne Ordnungswidrigkeiten*)
  • Fachbereich Jobcenter
Frau Ertelt
  • Kreismusikschule
Herr Gudewill
  • Fachbereich Umwelt
  • Fachbereich Soziales
Frau Rohrmann
  • Stabsstelle Kreisorgane,
  • Stabsstelle Strategische Steuerung und Kommunikation,
  • Stabsstelle Recht, 
  • Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte,
  • Referat Nachhaltige Regionalentwicklung,
  • Referat Demografie und Sozialplanung,
  • Fachbereich Innere Dienste,
  • Referat Rechnungsprüfungsamt,
  • Fachbereich Finanzen und IT,
  • Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz,
  • Fachbereich Bildung, Sport und Kultur,
  • Fachbereich Jugend,
  • Fachbereich Bauen,
  • Fachbereich Gebäudemanagement

Frau Künzel/

Frau Weinreuter

  • Auszahlungen

*Diese Zuständigkeit liegt beim Fachdienst Zentrale Bußgeldstelle.

 

Bitte beachten Sie die angegebenen Fälligkeiten im bisherigen Schriftverkehr mit dem jeweils zuständigen Fachbereich oder Referat.