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Hinweis zum Antrag, Seite 16, Punkt 10: Nach der Geburt -Mutterschaftsleistungen:

Die elektronische Übermittlung Ihrer Daten von der Krankenkasse an die Elterngeldstelle ist gegenwärtig noch nicht möglich.

Bitte legen Sie dem Antrag immer die entsprechende Bescheinigung bei.

Leistungsbeschreibung

Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
•    Basiselterngeld
•    ElterngeldPlus
•    Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Informationen zum Elterngeld Plus und zum Elterngeld auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten oder als nicht Erwerbstätige (zum Beispiel Hausfrauen/männer, Student/innen und Arbeitssuchende) vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Für folgende Orte ist die Elterngeldstelle Göttingen zuständig:
34346 Hann. Münden
34355 Staufenberg
37120 Bovenden
37124 Rosdorf
37127 Dransfeld
37130 Gleichen
37133 Friedland
37139 Adelebsen
37434 Gieboldehausen

 

Für folgende Orte ist die Elterngeldstelle  Osterode am Harz zuständig:
37115 Duderstadt
37136 Radolfshausen
37431 Bad Lauterberg im Harz
37441 Bad Sachsa
37445 Walkenried
37520 Osterode
37539 Bad Grund
37197, 37434 Hattorf
37412, 37434 Herzberg

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
  • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    Ihr Haushaltseinkommen liegt unter 200.000€.
  • Ausgefüllter und unterschriebener Elterngeldantrag nebst Anlagen (Formvordruck)
  • Geburtsurkunde im Original (Ausführung für Elterngeld) oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
  • Nachweise über Zahlungen von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse/Arbeitgeberzuschuss oder vergleichbare Leistungen
  • Einkommensnachweise
  • Steuerbescheide des Jahres vor der Geburt des Kindes
  • Elternzeitbescheinigung durch den Arbeitgeber

Hinweis für Selbstständige:

  • Einkommensüberschussrechnung (Eür)

keine Gebühr

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Wie geht es mit dem ausgefüllten Antrag weiter?

  • Schicken Sie uns den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen per Post an den für Sie zuständigen Standort
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und geben den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen während des Termins ab.

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

Spezielle Hinweise

Ein Änderungsantrag zum bereits bewilligten Elterngeld, kann jeder Zeit vom Antragsteller*in eingereicht werden. Hierfür bedarf es einen formlosen schriftlichen Antrag mit allen Änderungswünschen und weiteren relevanten Unterlagen (z. B. Elternzeitbestätigungen, oder Dokumente bezüglich einer Arbeitsaufnahme in TZ) Für weitere detaillierte Fragen zu Ihrer Situation, müssen Beratungstermine mit dem/der zuständigen Leistungssachbearbeiter*in vereinbart werden. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt auf.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auch auf folgenden Internetseiten erhältlich:
Informationen zum Elterngeld beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen zum Elterngeld beim Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

Informationen zum Elterngeldantrag gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

Auskünfte über weitere staatlichen Leistungen für Familien gibt Ihnen der  familien-wegweiser  des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ein Änderungsantrag zum bereits bewilligten Elterngeld, kann jeder Zeit vom Antragsteller*in eingereicht werden. Hierfür bedarf es einen formlosen schriftlichen Antrag mit allen Änderungswünschen und weiteren relevanten Unterlagen (z. B. Elternzeitbestätigungen, oder Dokumente bezüglich einer Arbeitsaufnahme in TZ)

Haben Sie weitere Änderungsanliegen? Nehmen Sie bitte über die Terminverwaltung Kontakt auf.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auch auf folgenden Internetseiten erhältlich:
Informationen zum Elterngeld beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend