Digitales Bauantragsverfahren des Landkreis Göttingen


Die Städte Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit wahr.

Daher sind alle bauaufsichtlichen Fragen und Anträge für diese Gebiete jeweils dorthin zu richten.

Leistungsbeschreibung


Die Bauaufsicht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bauantrag einfach und komfortabel online zu stellen und im digitalen transparenten Baugenehmigungsverfahren abzuwickeln. Dafür wird das digitale Bauantragsverfahren ITeBAU der Firma ITEBO eingesetzt.

Digitale Verfahrensarten:

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung schreibt eine digitale Antragstellung für folgende Antragsarten vor:

  • Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1)
  • Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1)
  • Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6)
  • Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs. 1)
  • Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs. 3 Satz 1)
  • Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1) 
  • Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlagen (§ 60 Abs. 3 Satz 1)

Ihre Voraussetzungen:

  • Internetanschluss
  • E-Mail-Adresse

Ihre Vorteile:

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
  • Einreichen digitaler Pläne ohne Druck-und Portokosten
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung, Verfahrenstransparenz zum aktuellen Sachstand
  • Eigene Austauschplattform zwischen Bauherr und Entwurfsverfasser

Ihr digitaler Antrag:

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Projektraum. Ihre miteingereichten Bauvorlagen befinden sich bereits dort. Diese Unterlagen bedürfen keiner Unterschrift der erklärenden Person.

Für die rechtliche Absicherung Ihres digitalen Antrags benötigen wir zurzeit noch eine unterschriebene Teilnahmeerklärung, die Sie hier auf der Seite weiter unten unter "Dokumente" finden können und uns bitte per Fax an 0551/525-63680 oder postalisch an den Landkreis Göttingen, Fachdienst Bauaufsicht, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen senden.

Der Ablauf kurz erklärt:

  1. Bereiten Sie bitte Ihre Bauvorlagen zum Hochladen vor:
    • alle Dokumente sind in PDF/A-Format zu erstellen und entsprechend der Dokumentstruktur (siehe Dokumente) gemäß der NBauVorlVO (Anlage 1) zu benennen
    • dabei sind die interaktiven Formulare in ein PDF/A-Format zu ändern (eine Umwandlung kann über einen PDF-Drucker vorgenommen werden)
  2. Stellen Sie Ihren Antrag bei der Bauordnung:
    • füllen Sie bitte das gewünschte Online-Formular aus (siehe oben rechts)
    • fügen Sie die Bauvorlagen als Anlagen dem Formular an
    • reichen Sie den Antrag digital ein.
  3. Füllen Sie bitte die Erklärung zur Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren (Fax-Vollmacht unter Dokumente) aus und senden diese unterschrieben durch die erklärende Person (Entwurfsverfasserin/Entwurfsverfasser bzw. Bauherrin/Bauherr) an den Landkreis Göttingen:

      • per Fax an 0551/525-63680
      • per Post an den Landkreis Göttingen, Fachdienst Bauaufsicht, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen
      • -> erst dann gilt Ihr Antrag als eingegangen!

Abschließender Hinweis:

In der formellen Vorprüfung werden nur Unterlagen berücksichtigt, welche eine korrekte Bezeichnung gem. §§ 2 und 3 i. V. m. Anlage 1 sowie dem Anhang zur Anlage 1 und der Anlage 2 der Nieders. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) aufweisen. Siehe hierzu auch das PDF „Dokumentenstruktur“ weiter unten auf dieser Seite. Unter Rechtsgrundlagen finden Sie Links zur NBauO und zur NBauVorlVO.

Kontakt


  • Technische Sachbearbeitung (Flecken Adelebsen, Samtgemeinde Dransfeld, Gemeinde Rosdorf)
  • Technische Sachbearbeitung (Flecken Bovenden, Samtgemeinde Radolfshausen, Samtgemeinde Gieboldehausen)
  • Technische Sachbearbeitung (Gemeinde Staufenberg, Gemeinde Friedland, Gemeinde Gleichen)
  • Technische Sachbearbeitung (Gemeinde Bad Grund, Stadt Osterode am Harz, Samtgemeinde Hattorf am Harz)
  • Technische Sachbearbeitung (Stadt Herzberg am Harz, Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa, Gemeinde Walkenried, Gemeindefreies Gebiet Harz)