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Digitales Bauantragsverfahren des Landkreis Göttingen


Ab dem 16.09.2024 benötigen Sie für die Nutzung der digitalen Antragstrecken das Nutzerkonto BundID“. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

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Aktuelle Information:

Der auf der Startseite der Oracle conjectPM-Plattform (https://ng.conject.com) gegebene Hinweis zum Laufzeitende der Oracle conjectPM-Plattform zum 31.12.2024 betrifft nicht die in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Göttingen im Rahmen Ihrer Antragstellung angelegten Projekträume.

Eine Handlung durch Sie ist aktuell nicht erforderlich.

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Die Städte Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit wahr.

Daher sind alle bauaufsichtlichen Fragen und Anträge für diese Gebiete jeweils dorthin zu richten.

Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsicht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bauantrag einfach und komfortabel online zu stellen und im digitalen transparenten Baugenehmigungsverfahren abzuwickeln. Dafür wird das digitale Bauantragsverfahren ITeBAU der Firma ITEBO eingesetzt.

Digitale Verfahrensarten:

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der ab 1. Januar 2022 geltenden Fassung schreibt eine digitale Antragstellung für folgende Antragsarten vor:

  • Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1)
  • Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1)
  • Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6)
  • Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs. 1)
  • Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs. 3 Satz 1)
  • Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1) 
  • Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 Satz 1)

Ihre Voraussetzungen:

  • Internetanschluss
  • E-Mail-Adresse

Ihre Vorteile:

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
  • Einreichen digitaler Pläne ohne Druck- und Portokosten
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung, Verfahrenstransparenz zum aktuellen Sachstand
  • Aufgrund von Einsichtnahme auch des Bauherrn auf der Plattform ist keine weitere zusätzliche Kommunikation durch Entwurfsverfasser erforderlich

Ihr digitaler Antrag:

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Projektraum. Ihre miteingereichten Bauvorlagen wurden bereits dort hochgeladen. Diese Unterlagen bedürfen keiner Unterschrift der erklärenden Person.

Der Ablauf kurz erklärt:

  1. Bereiten Sie bitte Ihre Bauvorlagen zum Hochladen vor:
    • alle Dokumente sind in PDF/A-Format zu erstellen und entsprechend der Dokumentenstruktur (siehe Dokumente) gemäß der NBauVorlVO (Anlage 1) zu benennen
    • dabei sind die interaktiven Formulare in ein PDF/A-Format zu ändern (eine Umwandlung kann über einen PDF-Drucker vorgenommen werden)
  2. Stellen Sie Ihren Antrag bei der Bauordnung:
    • füllen Sie bitte das gewünschte Online-Formular aus (siehe oben rechts)
    • fügen Sie die Bauvorlagen als Anlagen dem Formular an
    • reichen Sie den Antrag digital ein.
    •  

Abschließender Hinweis:

In der formellen Vorprüfung werden nur Unterlagen berücksichtigt, welche eine korrekte Bezeichnung gem. §§ 2 und 3 i. V. m. Anlage 1 sowie dem Anhang zur Anlage 1 und der Anlage 2 der Nieders. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) aufweisen. Siehe hierzu auch das PDF „Dokumentenstruktur“ weiter unten auf dieser Seite. Unter Rechtsgrundlagen finden Sie Links zur NBauO und zur NBauVorlVO.