Hilfe zur Gesundheit
Hilfe zur Gesundheit
Textblöcke ein-/ausklappen- Leistungen der Gesundheitshilfe
- Beratung für Eltern von Neugeborenen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Örtliche Träger der Sozialhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Verwenden Sie hierfür den Antrag auf Leistungen SBG XII und AsylbLG.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Links & Onlinedienste
Antrag auf Leistungen SGB XII und AsylbLGKontakt
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Duderstadt
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Göttingen
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Hann. Münden
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Osterode am Harz
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Leistungen nach dem SGB XII a.v.E., AsylbLG: Standort Südharz
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