Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Führen von Waffen bei öffentl. Veranstaltungen zur Brauchtumspflege (Schützenfeste)


Voraussetzungen


Es muss die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegeben sein. Demzufolge dürfen auch nur Personen eingesetzt werden, die zum Führen von Waffen die entsprechende Sachkunde i. S. des Waffengesetztes besitzen.

Es darf darüber hinaus keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Formloder Antrag der verantwortlichen Person mit den Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Veranstaltrung, sowie welche Waffen mitgeführt werden sollen. 

Welche Gebühren fallen an?


Zwischen 25,00 € und 250,00 € (je nach Zeitaufwand)

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Antragsstellung muss mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. 

Bearbeitungsdauer


Nach Antragseingang ca. 2 Wochen.

Rechtsbehelf


Gegen die Entscheidung ist der Rechtsbehelf zulässig.

Anträge / Formulare


Der Antrag kann formlos gestellt werden (z.B. per Mail).

Kontakt


  • Waffenbehörde - Standort Osterode am Harz
  • Waffenbehörde - Standort Göttingen

Kontaktpersonen


  • Herr Kunze
  • Frau Kolb
  • Frau Lehn
  • Herr Lissowski
  • Frau Napieralla
  • Herr Seifert
  • Herr Hahn