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Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Führen von Waffen bei öffentl. Veranstaltungen zur Brauchtumspflege (Schützenfeste)


Es muss die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegeben sein. Demzufolge dürfen auch nur Personen eingesetzt werden, die zum Führen von Waffen die entsprechende Sachkunde i. S. des Waffengesetztes besitzen.

Es darf darüber hinaus keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen.

Formloder Antrag der verantwortlichen Person mit den Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Veranstaltrung, sowie welche Waffen mitgeführt werden sollen. 

Zwischen 25,00 € und 250,00 € (je nach Zeitaufwand)

Die Antragsstellung muss mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. 

Nach Antragseingang ca. 2 Wochen.

Gegen die Entscheidung ist der Rechtsbehelf zulässig.

Der Antrag kann formlos gestellt werden (z.B. per Mail).