Tierschutz - Tierhaltungsverstoß


Leistungsbeschreibung


Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie den Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz haben, melden Sie diesen bitte umgehend bei den obigen Ansprechpartnern
 
Mehr zum Tierschutz.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Spezielle Hinweise

Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen können mit nebenstehendem Onlineformular oder formlos - auch telefonisch - erfolgen.

Gegebenenfalls bitte Fotos, Zeichnungen oder weitere Belege beifügen

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kontakt

  • Fachdienst Veterinärwesen

Kontaktpersonen


  • Frau Dr. Haupt
  • Frau Dr. Beyes
  • Frau Lübbecke
  • Frau Dr. Spiess
  • Frau Plößl