Verpflichtungserklärungen / Besuchsaufenthalte


Leistungsbeschreibung


Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tage in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Einige ausländische Staatsangehörige sind dabei von der Visumspflicht befreit. Alle anderen haben vor der Einreise ein Besuchsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland einzuholen.

Im Rahmen des Schengener Abkommens wurden einheitliche Verfahrensweisen für die Visumserteilung zur Einreise in die Mitgliedsstaaten erarbeitet. Für Besuchsaufenthalte ist ein Einladungsverfahren erforderlich. Dabei gibt eine Referenzperson im Bundesgebiet eine Verpflichtungserklärung ab, für alle erforderlichen Kosten aufzukommen, für Wohnraum zu sorgen und gegebenenfalls die Rückreise- oder Abschiebungskosten zu tragen und erhält darüber eine entsprechende Bescheinigung.

Ein Besuchsvisum wird für einen Kurzaufenthalt ausgestellt. Ein Daueraufenthalt ist nicht vorgesehen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Verpflichtungserklärung

Welche/r Mitarbeiter/- in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Zuständigkeiten im Team Göttingen:

Frau Ahlborn und Herr Steinmetz


Zuständigkeiten im Team Osterode am Harz:

Frau Linke

Welche Unterlagen werden benötigt?


Der/Die Einladende hat folgendes vorzulegen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
  • Einkommensnachweise
    • Bei nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit: Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
    • Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit: Auskunft des Steuerberaters über monatliche Netto-Einkünfte (Vordruck)
    • Miet- und Zinseinkünfte können nur durch die Vorlage von Kontoauszügen und den jeweiligen Mietverträgen nachgewiesen werden
  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung / Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes über alle Personen, die im Haushalt des Antragstellers leben
  • Personalausweis oder Reisepass und ggf. bei ausländischen Antragstellern der Aufenthaltstitel
  • Kopie der ersten Seite des Reisepasses des Gastes/der Gäste

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr beträgt 29,00 Euro.

Kontakt


  • Fachdienst Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Team Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten OHA

Kontaktpersonen


  • Frau Linke
  • Herr Steinmetz
  • Frau Ahlborn