Leistungsbeschreibung


Als Ausländerin oder Ausländer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.

Folgende Leistungen sind möglich:

  • Grundleistung zur Deckung des täglichen Grundbedarfs beispielsweise für Unterkunft, Heizung, Ernährung und Ähnliches
  • Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • sonstige Leistungen wie zum Beispiel Pflege, Eingliederungshilfe

Es kann zu Einschränkungen kommen, wenn Sie eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten oder Sie die Aufenthaltsbeendigung verhindern.

Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem eine Leistungsvoraussetzung entfällt. Sie endet ebenfalls mit Ablauf des Monats, in dem Sie als Asylberechtigte oder Asylberechtigter anerkannt werden.

Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben als Asylbewerber oder Asylbewerberin eine Aufenthaltsgestattung
  • Sie haben eine der in § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes ausdrücklich genannten Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen
  • Sie besitzen eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes
  • Sie sind ausreisepflichtig
  • Sie sind Ehemann oder Ehefrau beziehungsweise ein minderjähriges Kind von Anspruchsberechtigten
  • Sie haben einen Folge- oder Zweitantrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte gestellt

Zusätzlich müssen Sie verfügbares eigenes Einkommen und Vermögen aufbrauchen, ehe Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können.

Das gilt auch, wenn Sie Ansprüche gegenüber Dritten haben, die Ihren Lebensunterhalt abdecken können.

Je nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen können Ihnen sogenannte Grundleistungen nach § 3 AsylbLG oder Leistungen analog der Vorschriften des 12. Buches Sozialgesetzbuch nach § 2 AsylbLG gewährt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Sie müssen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz schriftlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen: 

  • gültiger Reisepass und Nachweis über den ausländerrechtlichen Status (zum Beispiel Gestattung, Duldung)
  • Nachweise über etwaiges Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung (zum Beispiel Lohnabrechnung)
  • Nachweise über Vermögen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die zuständige Stelle gewährt die Leistung ab Antragstellung (nicht rückwirkend).