Jagdgenossenschaft: Aufsicht


Leistungsbeschreibung


Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Jagdbehörde.

Die Jagdgenossenschaft regelt ihre Verhältnisse durch Satzung, die der Genehmigung der Jagdbehörde bedarf beziehungsweise bei Verwendung der Mustersatzung der Jagdbehörde angezeigt werden muss.
Die Jagdgenossenschaft nutzt die Jagd in der Regel durch Verpachtung (siehe Dienstleistung: "Jagdpachtvertrag: Anzeige").

Auf den Jagdwert (in der Regel Jagdpachtpreis) werden 15% Jagdsteuer erhoben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Genehmigung/Anzeige einer Satzung: alle Ausfertigungen sowie ein Nachweis des rechtmäßig zustande gekommenen Beschlusses über die Satzung (Niederschrift der Jagdgenossenschaft).

Welche Gebühren fallen an?


  • Genehmigung/Anzeige einer Satzung: 27,00 - 56,00 Euro

Kontakt

  • Jagdbehörde - Standort Osterode am Harz

Kontaktpersonen


  • Herr Gunkel
  • Frau Napieralla

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Jagdpachtvertrag: Anzeige