Feldgehölze/ Feldgehölzschau/ Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern


Leistungsbeschreibung


In jedem Winterhalbjahr werden im Bereich des Altkreises Göttingen Feldgehölzschauen durchgeführt. Gehölzrückschnitte sind in der Regel in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar möglich.

Im Rahmen der vor Ort durchgeführten Schauen wird die erforderliche Erlaubnis für die Schnittarbeiten nach den Landschaftsschutzgebietsverordnungen erteilt.

Die Entscheidungen über Art und Umfang der Schnittmaßnahmen werden vor Ort sachgerecht und damit bürgernah von den Regionalbeauftragten für Naturschutz entschieden. Zu diesem Zweck sollen alle geplanten Schnittmaßnahmen im Bereich eines Ortes zusammengefasst und möglichst an einem Termin besichtigt werden.

Der Liste der Regionalbeauftragten können Sie die für die jeweiligen Gemeinden zuständigen Ansprechpersonen entnehmen.

Auskünfte über Maßnahmen die über einen Rückschnitt hinausgehen, zum Beispiel Baumfällungen und Heckenbeseitigungen sowie allgemeinen Fragen zu diesem Thema erhalten Sie von den jeweils für den Ortsbereich zuständigen Ansprechpersonen.

Weitere Informationen finden Sie unter Landschaftsschutzgebiete und bei der Dienstleistung "Landschaftschutzgebietserlaubnis".

Welche Unterlagen werden benötigt?


Ein formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag ist ausreichend.

Welche Gebühren fallen an?


Beratungen und Auskünfte sowie Entscheidungen im Rahmen von Feldgehölzschauen sind gebührenfrei.

Kontakt

  • Team Naturschutz und Landschaftspflege

Kontaktpersonen


  • Frau Dreetz
  • Herr Bernd
  • Herr Rademacher
  • Frau Thiele
  • Frau Molthan-Schmitz
  • Frau von Bassi
  • Herr Schultz

Verwandte Dienstleistungen

Landschaftsschutzgebietserlaubnis