Jagdschein: Ausstellung/ Verlängerung
Jagdschein: Ausstellung/ Verlängerung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Wer die Jagd ausüben will, muss mindestens 16 Jahre alt sein, erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Darüber hinaus werden (optional) benötigt:
Erstausstellung Jagdschein
- Legitimationsmittel bei Erstausstellung oder Wohnsitzwechsel
- bei persönlichem Besuch: gültiger Ausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei postalisch eingereichtem Antrag: aktuelle Meldebestätigung
Verlängerung Jagdschein
- Vorhandene/r Jagdschein/e
- Optional: Passbild, wenn ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss
- Optional: Bescheinigung für das Ausstellen eines Jagdscheines zur ermäßigten Gebühr
Zweitschrift
- Aktuelles Lichtbild
- Verlustanzeige
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
- Jagdschein für ein Jagdjahr: 75,00 Euro (45,00 Euro Jagdscheingebühr und 30,00 Euro Jagdabgabe)
- Jagdschein für ein Jagdjahr ermäßigt: 17,50 Euro (10,00 Euro Jagdscheingebühr und 7,50 Euro Jagdabgabe)
- Jagdschein für drei Jagdjahre: 190,00 Euro (100,00 Euro Jagdscheingebühr und 90,00 Euro Jagdabgabe)
- Jagdschein für drei Jagdjahre ermäßigt: 47,50 Euro (25,00 Euro Jagdscheingebühr und 22,50 Euro Jagdabgabe)
- Jugendjagdschein: 30,00 Euro (15,00 Euro Jagdscheingebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe)
- Tagesjagdschein: 25,00 Euro (15,00 Euro Jagdscheingebühr und 10,00 Euro Jagdabgabe)
- Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 30,00 Euro (15,00 Euro Jagdscheingebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe)
- Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 80,00 Euro (35,00 Euro Jagdscheingebühr und 45,00 Euro Jagdabgabe)
- Jahresjagdschein + Jahresfalknerjagdschein: 90,00 Euro (52,50 Euro Jagdscheingebühr und 37,50 Euro Jagdabgabe)
- 3-Jahresjagdschein + 3-Jahresfalknerjagdschein: 230,00 Euro (117,50 Euro Jagdscheingebühr und 112,50 Euro Jagdabgabe)
Ausstellung einer Zweitschrift: 15,00 Euro Verwaltungsgebühr
Die Jagdabgabe steht dem Land zu und ist zur Förderung jagdlicher Zwecke zu verwenden. Die oberste Jagdbehörde veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Einnahmen aus der Jagdabgabe und deren Verwendung.
Bitte nutzen Sie bei der Begleichung der Gebühren folgende Zahlungsmöglichkeit: Banküberweisung unter Angabe der Personenkontonummer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bitte beachten Sie, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Achten Sie bitte deshalb auf die Gültigkeit Ihres Jagdscheines sowie die rechtzeitige Antragstellung.
Bemerkungen
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man zum Beispiel durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.