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Gewerbliche Tierhaltung: Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig

  • Wirbeltiere, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, züchten oder halten möchten,
  • Wirbeltiere handeln möchten,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten,
  • Tiere zur Schau stellen möchten (keine Zirkusse oder wandernde Tierschauen),
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten oder
  • für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten,

benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung der zuständigen Stelle.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
 

Spezielle Hinweise

Für die nachfolgend aufgeführten Tierhaltungen, Tierzuchthaltungen sowie Tierhandelsformen ist eine Erlaubnis erforderlich: 

  • Wirbeltiere zu züchten oder zu halten
  • Tiere für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung zu halten
  • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, zu halten
  • für Dritte Hunde zu Schutzzwecken auszubilden oder hierfür eine Einrichtung zu unterhalten
  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchzuführen
  • gewerbsmäßig
  • Wirbeltiere, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, züchten oder halten möchten,
  • Wirbeltiere handeln möchten,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten,
  • Tiere zur Schau stellen möchten (keine Zirkusse oder wandernde Tierschauen),
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten oder
  • für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten,

Sie benötigen  vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung der zuständigen Stelle.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer

Nachdem Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht haben, werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend erfolgt eine Begehung Ihrer Betriebsstätte durch den amtstierärztlichen Dienst und bei Bedarf ein Sachkundegespräch. Danach erhalten Sie die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierhaltung.

Spezielle Hinweise

Mit der Ausübung der aufgeführten Tätigkeiten darf erst begonnen werden, wenn das Erlaubnisverfahren abgeschlossen ist.

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Die verantwortliche Person muss entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

Räume und Ausstattungen, sowie eingesetzte Materialien, welche im direkten Zusammenhang mit der beantragten Erlaubnis stehen, müssen die aktuellen tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllen.

Bei Verkauf von Tieren muss der künftigen, tierhaltenden Person eine schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres übergeben werden.

Spezielle Hinweise
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
  • Gegebenenfalls Sachkundenachweise für bestimmte Tätigkeiten
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis
  • Gegebenenfalls Skizze der Haltungseinrichtungen
Spezielle Hinweise
  • ausgefüllter Antrag
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • für gewerbsmäßige Fahrbetriebe: Prüfbescheinigungen durch anerkannte Sachverständige (wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA)

Gebühr: 25,00 EUR - 1000,00 EUR
Spezielle Hinweise

25,00 bis 500,00 Euro
gemäß der Anlage zu § 1 Abschnitt V A Nr. 8 der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

  • Normalerweise nicht länger als 4 Monate
  • In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer verlängert werden