Gewerbliche Tierhaltung: Erlaubnis
Gewerbliche Tierhaltung: Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig
- Wirbeltiere, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, züchten oder halten möchten,
- Wirbeltiere handeln möchten,
- einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten,
- Tiere zur Schau stellen möchten (keine Zirkusse oder wandernde Tierschauen),
- Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten oder
- für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten,
benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung der zuständigen Stelle.
Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
Für die nachfolgend aufgeführten Tierhaltungen, Tierzuchthaltungen sowie Tierhandelsformen ist eine Erlaubnis erforderlich:
- Wirbeltiere zu züchten oder zu halten
- Tiere für andere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung zu halten
- Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, zu halten
- für Dritte Hunde zu Schutzzwecken auszubilden oder hierfür eine Einrichtung zu unterhalten
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchzuführen
- gewerbsmäßig
- Wirbeltiere, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, züchten oder halten möchten,
- Wirbeltiere handeln möchten,
- einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten,
- Tiere zur Schau stellen möchten (keine Zirkusse oder wandernde Tierschauen),
- Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchten oder
- für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten,
Sie benötigen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung der zuständigen Stelle.
Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht haben, werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend erfolgt eine Begehung Ihrer Betriebsstätte durch den amtstierärztlichen Dienst und bei Bedarf ein Sachkundegespräch. Danach erhalten Sie die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierhaltung.
Mit der Ausübung der aufgeführten Tätigkeiten darf erst begonnen werden, wenn das Erlaubnisverfahren abgeschlossen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Voraussetzungen
Die verantwortliche Person muss entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Räume und Ausstattungen, sowie eingesetzte Materialien, welche im direkten Zusammenhang mit der beantragten Erlaubnis stehen, müssen die aktuellen tierschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllen.
Bei Verkauf von Tieren muss der künftigen, tierhaltenden Person eine schriftliche Information über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres übergeben werden.
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle nach Antragsvordrucken auf Erteilung einer Erlaubnis und welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen
- Gegebenenfalls Sachkundenachweise für bestimmte Tätigkeiten
- Gegebenenfalls Führungszeugnis
- Gegebenenfalls Skizze der Haltungseinrichtungen
- ausgefüllter Antrag
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- für gewerbsmäßige Fahrbetriebe: Prüfbescheinigungen durch anerkannte Sachverständige (wie zum Beispiel TÜV oder DEKRA)
Welche Gebühren fallen an?
25,00 bis 500,00 Euro
gemäß der Anlage zu § 1 Abschnitt V A Nr. 8 der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).
Bearbeitungsdauer
- Normalerweise nicht länger als 4 Monate
- In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungsdauer verlängert werden